Bankbürgschaftsaktionen - Begünstigter (tcgtc0664m000)

Mit diesem Programm identifizieren Sie die Aktionen, die für die Bankbürgschaft mit Ihnen als Begünstigtem und dem Status "Offen" ausgeführt werden müssen.

Zuständiger Mitarbeiter

Der Code des für die Ausführung der Aktion zuständigen Mitarbeiters.

Zuständiger Mitarbeiter

Der Name des Mitarbeiters.

Geschäftsart

Die Geschäftsart, für welche die Bankbürgschaft definiert wird.

Zulässige Werte

Export
Import
Ausgangstransaktionen Inland
Eingangstransaktionen Inland
Sonstige
Aktionen

Die für die Bankbürgschaft definierten Aktionen.

Geplant

Es werden die Aktionen angezeigt, die für die Bankbürgschaft (noch) nicht ausgeführt wurden.

Geplant (Anzahl der geplanten Aktionen)

Gibt die Anzahl der Aktionen an, die für die Bankbürgschaft (noch) nicht ausgeführt wurden.

Ausgeführt

Die Aktionen, die für die Bankbürgschaft ausgeführt wurden.

Ausgeführt (Anzahl der ausgeführten Aktionen)

Gibt die Anzahl der Aktionen an, die für die Bankbürgschaft ausgeführt wurden.

Abgelaufen

Es werden die Aktionen für die Bankbürgschaft mit einem Ablaufdatum in der Vergangenheit angezeigt.

Abgelaufen (Anzahl der abgelaufenen Aktionen)

Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft mit einem Ablaufdatum in der Vergangenheit an.

Ablauf heute

Es werden die Aktionen für die Bankbürgschaft angezeigt, die am aktuellen Tagesdatum ablaufen.

Ablauf heute (Anzahl der Aktionen)

Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft an, die am aktuellen Tagesdatum ablaufen werden.

Ablauf in 1-7 Tagen

Es werden die Aktionen für die Bankbürgschaft angezeigt, die in den nächsten sieben Tagen ablaufen werden.

Ablauf in 1-7 Tagen (Anzahl der Aktionen)

Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft an, die in den nächsten sieben Tagen ablaufen werden.

Ablauf nach über 7 Tagen

Die Aktionen für die Bankbürgschaft, die nach über sieben Tagen ablaufen werden.

Ablauf nach über 7 Tagen (Anzahl der Aktionen)

Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft an, die nach über sieben Tagen ablaufen werden.