Bankbürgschaft Import - Begünstigter (tcgtc0660m010)
Mit diesem Programm können Sie die Importbankbürgschaften anzeigen und verwalten, für die Sie der Begünstigte sind.
Sie können dieses Programm nur aufrufen, wenn das Kontrollkästchen Trade-Verwaltung im Programm Implementierte Software-Komponenten (tccom0100s000) markiert ist.
Um die Importbankbürgschaft als Begünstigter definieren und anzeigen zu können, muss mindestens ein Kontrollkästchen in den Abschnitten Bankbürgschaft - Begünstigter und Bankbürgschaft - Auftraggeber des Programms Parameter Trade-Verwaltung nach kaufmännischer Firma (tcgtc9199m000) markiert sein.
- Kaufmännische Firma
-
Die kaufmännische Firma, die der Importbankbürgschaft zugeordnet ist, deren Begünstigter Sie sind.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Auftraggeber
-
Der Code des Auftraggebers, der eine Bankbürgschaft anfordert.
- Name 1
-
Der Name des Auftraggebers, der eine Bankbürgschaft anfordert.
- Aussteller
-
Der Code der Bank, welche die Bankbürgschaft übernimmt.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Bankbürgschaftsart
-
Der Code der Bankbürgschaftsart.
- Bankbürgschaftsart
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Typ der Bankbürgschaft
-
Gibt den Typ der Bankbürgschaft an.
Zulässige Werte
- Akzessorisch
- Fiduziarisch
- Bankbürgschafts-ID
-
Die eindeutige Identifikationsnummer der Bankbürgschaft.
- Version
-
Die Versionsnummer der Bankbürgschaft.
- Status
-
Gibt den Status der Bankbürgschaft an.
Zulässige Werte
- Vorläufig
- Endgültig
- Angefordert
- Erhalten
- Ausgestellt
- An Begünstigten gesendet
- Beendet
- Antrag zurückgezogen
- Genehmigt
-
Zeigt an, ob die Importbankbürgschaft genehmigt wurde.
- Bankbürgschaftsnummer
-
Die Folgenummer der Bankbürgschaft.
- Gültigkeitsbeginn
-
Das Datum mit Uhrzeit, ab dem die Bankbürgschaft gültig ist.
- Ablaufdatum
-
Gibt an, wann (Datum und Uhrzeit) die Bankbürgschaft ausläuft.
- Text
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist ein Text für die Importbankbürgschaften vorhanden, deren Begünstigter Sie sind.
- Zuständiger Mitarbeiter
-
Der Code des Mitarbeiters, der die Importbankbürgschaft erstellt (hat).
- Name 1
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Zuständige Abteilung
-
Der Code der logistischen Firma, zu der die Abteilung gehört, die für die Importbankbürgschaften zuständig ist.
- Zuständige Abteilung
-
Der Code der Abteilung, die für die Importbankbürgschaften zuständig ist.
- Währung
-
Der Code der Währung, in welcher der Bankbürgschaftsbetrag angegeben wird.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Bankbürgschaftsbetrag
-
Der Höchstbetrag, für den die Bankbürgschaft gültig ist.
- Bestellter Verbrauchsbetrag
-
Der durch das mit der Bankbürgschaft verknüpfte Dokument bestellte Betrag, der noch nicht verwendet wurde.
- Gelieferter Verbrauchsbetrag
-
Der durch das mit der Bankbürgschaft verknüpfte Dokument tatsächlich verwendete Betrag.
- Verbleibender Betrag
-
Der Teil des Bankbürgschaftsbetrags, der nicht verwendet wurde.
- Abrufbetrag
-
Der Teil des Bankbürgschaftsbetrags, der nicht verwendet wurde.
- Gesonderter Auftraggeber
-
Der Code der Partei, die Anweisungen zur Übernahme einer Bankbürgschaft oder einer Gegenbürgschaft erteilt.
- Einreicher
-
Der Code des Einreichenden, der die Bankbürgschaft im Namen des Auftraggebers oder des Begünstigten einreicht.
- Bürge
-
Der Code der Partei, die eine Bankbürgschaft übernimmt.
- Bürge
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Gegenbürge
-
Der Code der Partei, die eine Gegenbürgschaft übernimmt.
- Gegenbürge
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Avisierende Partei
-
Der Code der Partei, welche die Bankbürgschaft basierend auf der vom Bürgen gestellten Anforderung avisiert.
- Avisierende Partei
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Lieferant
-
Der Lieferant, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Warenversender
-
Der Warenversender, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Rechnungssteller
-
Der Rechnungssteller, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Zahlungsempfänger
-
Der Zahlungsempfänger, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Wechselkursverfahren
-
Der Code des Wechselkursverfahrens, das für die Bankbürgschafts- und Hauswährungen verwendet werden muss.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Wechselkursbestimmung
-
Zeigt das Verfahren zum Bestimmen der Wechselkurse zwischen der Bankbürgschaftswährung und den Hauswährungen an.
- Wechselkursdatum
-
Das Datum mit Uhrzeit, an dem der Wechselkurs für die Bankbürgschaftswährung und die Hauswährungen bestimmt wird.
- Kurs/Kursfaktor
-
Der Wechselkurs (Einkauf oder Verkauf) für Währungen.
- Kursfaktor
-
Der Kursfaktor, der zur Umrechnung der Währung verwendet werden muss, bevor der Wechselkurs auf die Bankbürgschaftswährung und die Hauswährungen angewendet wird.
- Dokumentgenehmigung für nicht ausgestellte Bankbürgschaft zulassen
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wird das mit der Bankbürgschaft verknüpfte Dokument genehmigt, auch wenn die Bankbürgschaft nicht ausgestellt wurde.
- Änderungsnummer
-
Die Folgenummer der Änderung. Diese Nummer muss die späteste (höchste) in der Reihe aller vorgenommenen Änderungen sein. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Weise vorherige Änderungen übermittelt wurden.
- Änderungsdatum
-
Datum und Uhrzeit der letzten Änderung der Bankbürgschaft.
- Status
-
Gibt den Status der Bankbürgschaft an.
Zulässige Werte
- Vorläufig
- Endgültig
- Angefordert
- Erhalten
- Ausgestellt
- An Begünstigten gesendet
- Beendet
- Antrag zurückgezogen
- Grund
-
Der Code des Grundes, aus dem der Antrag auf Bankbürgschaft zurückgezogen oder diese beendet wurde.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Geändert von
-
Der Code des Anwenders, der die Bankbürgschaft zuletzt geändert hat.
- Geändert am
-
Datum und Uhrzeit der Änderung der Bankbürgschaft.