Akkreditiv für Eingangstransaktionen Inland (tcgtc0650m300)
Mit diesem Programm können Sie Akkreditiv im Inlandseinkauf anzeigen und verwalten.
Die Registerkarten im Positionsbereich dieses Programms beziehen sich auf die folgenden Programme:
Registerkarte | Programm |
---|---|
Dokumente | Akkreditivdokumente für Eingangstransaktionen Inland (tcgtc0151m300) |
Gebühren und Provisionen | Akkreditivgebühren und -provisionen für Eingangstransaktionen Inland (tcgtc0152m300) |
Verknüpfte Dokumente | Mit Akkreditiven für Eingangstransaktionen Inland verknüpfte Dokumente (tcgtc2545m300) |
Verbräuche | Akkreditivverbräuche für Eingangstransaktionen Inland (tcgtc2546m300) |
Prüfergebnisse | Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000) |
Hinweise/Kommentare | Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) |
- Firmensatz
-
Ein Satz bestehend aus kaufmännischen Firmen, für die Sie bestimmte Umsatzsteuerdaten einrichten und/oder gleichzeitig Berichte wie den Intrastat-Bericht generieren können. Ein solcher Satz kann eine oder mehrere kaufmännische Firmen enthalten.
- Firma
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Arbeitsumgebung, in der Sie logistische oder finanzielle Buchungen vornehmen können. Alle Buchungsdaten werden in der Datenbank der Firma gespeichert.
Je nach Art der Daten, die in der Firma verwaltet werden, handelt es sich um eine:
- Logistische Firma
- Kaufmännische Firma
- Logistische und kaufmännische Firma
In einer Mehrfirmenstruktur können einige Datenbanktabellen für nur eine Firma gelten, während diese Firma andere Datenbanktabellen gemeinsam mit weiteren Firmen nutzt.
- Akkreditiv-ID
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Die generierte ID-Nummer des Akkreditivs.
- Version
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Die Versionsnummer des Akkreditivs. Diese Nummer wird um 1 heraufgesetzt, wenn ein Dokument verknüpft oder die Genehmigung des Akkreditivs aufgehoben wird, um Änderungen vorzunehmen.
HinweisSie können nur die jeweils jüngste Version des Akkreditivs ändern.
- Status
-
Der Status des Akkreditivs.
Zulässige Werte
- Vorläufig
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Der Anfangsstatus des Akkreditivs.
- Abgeschlossen
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Das Akkreditiv verfahren ist abgeschlossen.
- Storniert
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Das Akkreditiv wird nicht mehr verwendet. Anwender können das Akkreditiv in jeder Phase der Abwicklung auf Storniert setzen.
- Endgültig
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Die mit dem Akkreditiv verknüpften Dokumente können genehmigt oder im Falle von vertragsbezogenen Lieferungen aktiviert werden, damit die dokumentbasierte Compliance für das Akkreditiv überprüft werden kann.
- Angefordert
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Gilt für Importakkreditive oder Akkreditive im Inlandseinkauf. Der Käufer hat den Auftrag zur Eröffnung eines Akkreditivs an die eröffnende Bank übermittelt.
- Erhalten
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Bei Importakkreditiven oder Akkreditiven im Inlandseinkauf zeigt dieser Status an, dass das Akkreditiv von der eröffnenden Bank eingegangen ist.
Bei Exportakkreditiven oder Akkreditiven im Inlandsverkauf zeigt dieser Status an, dass der Verkäufer mit dem Inhalt des Akkreditivs einverstanden ist, das er von der avisierenden Bank erhalten hat.
- Eröffnet
-
Bei Importakkreditiven oder Akkreditiven im Inlandseinkauf zeigt dieser Status an, dass die eröffnende Bank das Akkreditiv an die avisierende Bank übermittelt hat.
- Zurückgegeben
-
Gilt für Exportakkreditive oder Akkreditive im Inlandsverkauf. Das vom Käufer erhaltene Akkreditiv muss geändert werden.
- Akzeptiert
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Gilt für Exportakkreditive oder Akkreditive im Inlandsverkauf. Der Verkäufer ist mit dem Akkreditiv einverstanden.
- Gesendet
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Gilt für Exportakkreditive oder Akkreditive im Inlandsverkauf. Der avisierenden oder bestätigenden Bank wurden die erforderlichen Dokumente vorgelegt und die Waren wurden versendet.
- Bezahlt
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Der im Akkreditiv ausgewiesene Betrag wurde bezahlt.
- Genehmigt
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Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wurde das Akkreditiv genehmigt.
- Akkreditivnummer
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Die manuell erfasste Nummer des Akkreditivs, zum Beispiel die Nummer des Akkreditivexemplars, das Sie von der avisierenden Bank oder der eröffnenden Bank erhalten haben.
- Revolvierend
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein revolvierendes Akkreditiv.
- Teillieferung zulässig
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist es nicht erforderlich, die gesamte Menge der Sendung, die für das mit dem Akkreditiv verknüpfte Dokument generiert wurde, auf einmal zu versenden. Nicht versendete Menge in Bestandseinheit Mengen sind zulässig.
Wenn dieses Kontrollkästchen nicht markiert ist, können Sendungen mit Nicht versendete Menge in Bestandseinheit Mengen nicht bestätigt werden. Dokumentbasierte Compliance-Prüfungen werden nicht bestanden.
- Details bei Teillieferung
-
Ein Text zur Teillieferung.
HinweisSie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.
- Umladung zulässig
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, kann der Versand an einen Zwischenzielort erfolgen.
Die Einstellung dieses Kontrollkästchens hat keine Auswirkungen auf die Versandprozedur im Paket Lagerwirtschaft.
- Details bei Umladung
-
Ein Text zur Umladung.
HinweisSie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.
- Von Versandperiode
-
Das erste Datum des Zeitraums, in dem der Versand der Waren stattfinden soll.
- Bis Versandperiode
-
Das letzte Datum des Zeitraums, in dem der Versand der Waren stattfinden soll.
- Versandtage
-
Das Anzahl Tage ab dem Gültigkeitsbeginn, in denen der Versand der Waren stattfinden soll.
- Zusätzliche Versanddetails
-
Zusätzliche Informationen zum Versand der Waren.
HinweisSie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.
- Unwiderruflich
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein unwiderrufliches Akkreditiv.
- Von
-
Der Standort, von dem die durch das Akkreditiv gedeckten Waren versendet werden müssen.
- Verladehafen
-
Der See- oder Flughafen, an dem die Waren geladen werden müssen. Der Verladehafen muss in den Transportdokumenten genannt sein, die der Verkäufer der Bank vorlegen muss, um seine Zahlung zu erhalten.
- Bestimmungshafen
-
Der See- oder Flughafen, an dem die Waren entladen werden müssen. Der Bestimmungshafen muss in den Transportdokumenten genannt sein, die der Verkäufer der Bank vorlegen muss, um seine Zahlung zu erhalten.
- Zielort
-
Der im Akkreditiv genannte endgültige Bestimmungsort. Der Zielort muss in den Transportdokumenten genannt sein, die der Verkäufer der Bank vorlegen muss, um seine Zahlung zu erhalten.
- Lieferbedingungen
-
Mit dem Handelspartner vereinbarte Bedingungen, wie die Waren geliefert werden. Die entsprechenden Angaben werden in diversen Auftragsdokumenten aufgeführt.
- Versicherungsunternehmen
-
Das Versicherungsunternehmen, das den Versicherungsschutz der durch das Akkreditiv gedeckten Waren übernimmt. Versicherungsunternehmen werden als Handelspartner definiert.
- Policenummer
-
In diesem Feld wird die Referenznummer der Versicherungspolice angegeben.
- Übertragbar
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein übertragbares Akkreditiv.
- Reiseklausel in Police
-
Die Details der Sendung, die durch die Versicherungspolice des Akkreditivs gedeckt ist.
- Bestimmungsortklausel in Police
-
Die Details des Standorts, an den die Waren gedeckt durch die Versicherungspolice des Akkreditivs versendet werden können.
- Versicherte Risiken
-
Die Details der Risiken, die durch die Versicherungspolice des Akkreditivs gedeckt sind.
- Zusätzliche Anmerkungen
-
Zusätzliche Anmerkungen zur Versicherungspolice.
HinweisSie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.
- Gesamtversicherungssumme
-
Der durch die Versicherungspolice gedeckte Gesamtbetrag.
- In Anspruch genommener Betrag
-
Der Betrag der Versicherung, der ausgezahlt wurde.
- Verfügbarer Betrag
-
Der insgesamt versicherte Betrag abzüglich des in Anspruch genommenen Betrags.
- Standby
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein Akkreditiv der Art Standby.
- Police gültig ab
-
Das Datum, an dem die Versicherungspolice gültig wird.
- Police gültig bis
-
Das Datum, an dem die Versicherungspolice ihre Gültigkeit verliert.
- Versicherungsschutzdatum
-
Das Datum, an dem der Versicherungsschutz gültig wird. Dieses wird auf der Datumsseite der Police angezeigt.
- Änderungsnummer
-
Die Identifikationsnummer der Änderung. Diese Nummer muss die späteste (höchste) in der Reihe aller vorgenommenen Änderungen sein. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Weise vorherige Änderungen übermittelt wurden.
- Referenznummer des Absenders
-
Die vom Absender zugewiesene Referenz, mit der die Nachricht eindeutig identifiziert werden kann.
- Text
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist ein Zusatztext zum Akkreditiv verfügbar.
Der Text, auf den in diesem Feld Bezug genommen wird, wird mithilfe des Editors erstellt, den Sie in der Symbolleiste auswählen können. Hinweise/Kommentare können Sie aber auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) anlegen, das über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" aufgerufen werden kann.
- Referenznummer des Empfängers
-
Die dem Akkreditiv vom Empfänger der Nachricht zugewiesene Referenznummer.
- Referenznummer der eröffnenden Bank
-
Die Akkreditiv nummer der eröffnenden Bank. Dieses Feld wird genutzt, wenn die Nachricht von einer anderen als der eröffnenden Bank gesendet wird, also von einer avisierenden Bank.
- Zusätzliche Anmerkungen
-
Zusätzliche Informationen.
HinweisSie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.
- Geändert am
-
Das Datum, an dem die aktuelle Version des Akkreditivs geändert wird.
- Geändert von
-
Der Anwender, der das Akkreditiv geändert hat.
- Begünstigter
-
Der Käufer, auch Kunde genannt.
- Bank des Auftraggebers
-
Die Bank des Auftraggebers oder Käufers, falls es sich dabei nicht um die eröffnende Bank handelt. Dieses Feld wird genutzt, wenn die Bank des Auftraggebers das Akkreditiv nicht eröffnen kann, zum Beispiel aufgrund von Unternehmensregeln oder gesetzlichen Vorschriften.
- Verfügbar bei Bank
-
Die Bank, bei der der Kredit zur Verfügung steht (Ort der Präsentation der Dokumente), sowie Informationen darüber, wie über den Kredit verfügt werden kann.
- Eröffnende Bank
-
Die Bank, die ein Akkreditiv ausstellt und im Namen des Käufers an die avisierende Bank sendet.
- Avisierende Bank 1
-
Die Bank, die das Akkreditiv von der eröffnenden Bank akzeptiert. Die avisierende Bank prüft die Authentizität des Akkreditivs und leitet es an den Verkäufer (Exporteur) weiter. Die avisierende Bank übernimmt keine Zahlungsverpflichtungen. Die avisierende Bank befindet sich in der Regel im Land des Verkäufers und kann die Hausbank des Verkäufers sein.
- Eröffnungsdatum
-
Das Datum, an dem das Akkreditiv eröffnet wird.
- Gültigkeitsbeginn
-
Das Datum, an dem das Akkreditiv Gültigkeit erlangt.
Voreinstellung
Das Eröffnungsdatum.
- Ablaufdatum
-
Das Datum, an dem das Akkreditiv seine Gültigkeit verliert. Das ist der letzte Tag, an dem das Akkreditiv vorgelegt werden kann.
- Ort des Verfalls
-
Der Ort, an dem die Dokumente vorgelegt werden müssen. Beispielsweise die Niederlassung der eröffnenden Bank oder der avisierenden Bank.
- Letztes Versanddatum
-
Der späteste Termin, an dem das Laden der Waren zulässig ist.
Dieses Datum darf nicht nach dem im Feld Police gültig bis angegebenen Datum liegen.
- Währung
-
Ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel, z. B. Münzen, Wechsel, Banknoten.
Die folgenden Währungssysteme sind in LN verfügbar:
- Hauswährung, die von den Firmen intern verwendet wird, um Kosten zu kalkulieren, Plandaten zu erfassen und Umsatzsteuerbeträge zu buchen
- Buchungswährung, die im Geschäft mit Handelspartnern eingesetzt wird, z. B. für Aufträge oder Rechnungen
- Betrag
-
Der aufgrund des Akkreditivs zu zahlende Betrag.
- Maximaler Betrag
-
Der den Akkreditiv betrag übersteigende Betrag, der durch das Akkreditiv gedeckt ist.
Die abschließende Summe, die der Käufer zahlen muss, kann höher als der Originalbetrag aus dem Akkreditiv sein, zum Beispiel, um Fracht- oder Versicherungskosten einzuschließen.
Der maximale Betrag wird entweder manuell angegeben oder durch Hinzufügen des im Feld Betragstoleranz (+) festgelegten Prozentsatzes berechnet.
- Bestellter Verbrauchsbetrag
-
Der Auftragsgesamtbetrag der Dokumentpositionen, die mit dem Akkreditiv verknüpft sind.
Details zu diesem Betrag sind auf der Registerkarte "Verbräuche" im Positionsbereich dieses Programms zu finden.
- Gelieferter Verbrauchsbetrag
-
Der Gesamtwert der Waren aus bestätigten Sendungspositionen beziehungsweise Wareneingangspositionen, die zu Dokumentpositionen gehören, die mit dem Akkreditiv verknüpft sind.
Details zu diesem Betrag sind auf der Registerkarte "Verbräuche" im Positionsbereich dieses Programms zu finden.
- Handelslizenz-Referenznummer
-
Die Lizenz, die unter dem Akkreditiv verkauften Waren zu importieren bzw. zu exportieren.
- Lizenzablaufdatum
-
Das Datum, an dem die Handelslizenz endet.
- Warenbeschreibung
-
Die Bezeichnung/Beschreibung, der unter dem Akkreditiv verkauften Waren.
- Referenz zu Voravis
-
Ein kurzes Avis über das Dokumentenakkreditiv, das von der eröffnenden Bank an die avisierende Bank übermittelt wird. Es informiert den Empfänger, dass der Käufer ein Akkreditiv über einen bestimmten Betrag für den Verkäufer (Begünstigten) eröffnet hat.
- Informationen an den Empfänger
-
Zusätzliche Information des Absenders, der eröffnenden Bank, an den Empfänger, die avisierende Bank, über die Verrechnung des Akkreditivs.
- Zusatzbedingungen
-
Weitere Bedingungen zur Verrechnung des Akkreditivs.
HinweisSie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.
- Anmerkungen
-
Zusätzliche Informationen über die Bedingungen des Akkreditivs.
HinweisSie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.
- Anwendbare Richtlinien
-
Die Richtlinien, denen das Akkreditiv unterliegt.
Zulässige Werte
- EUCP Latest Version (eUCP Neueste Version)
- EUCPURR Latest Version (eUCP URR Neueste Version)
- ISP Latest Version (ISP Neueste Version)
- Othr (Sonstige)
- UCP Latest Version (UCP Neueste Version)
- UCPURR Latest Version (UCP URR Neueste Version)
- Verfügbar durch
-
Die Optionen für die Verfügbarkeit des Akkreditivs.
Zulässige Werte
-
Sichtzahlung
Die Zahlung wird veranlasst, sobald die akkreditivgerechten Dokumente der eröffnenden Bank oder der im Akkreditiv genannten Bank vorgelegt werden. Die benannte Bank erfüllt ihre Zahlungsverpflichtung auf Rückgriffsbasis (Recourse). Die benannte Bank kann die Rückgabe des dem Begünstigten ausgezahlten Betrags verlangen, wenn die eröffnende Bank die Dokumente für nicht akkreditivkonform befindet. -
Hinausgeschobene Zahlung (Nachsicht-Akkreditiv)
Die Zahlung erfolgt nach dem im Akkreditiv genannten Zeitraum. Die Zahlungsperiode wird in der Regel als bestimmte Anzahl an Tagen ab dem Datum der Vorlage der Dokumente oder ab dem Datum des Transportdokuments festgelegt. Für hinausgeschobene Zahlungen sind keine Wechsel oder Tratten erforderlich. -
Akzept
Die Zahlung erfolgt am Fälligkeitsdatum, nachdem die Bank den durch den Käufer vorgelegten Wechsel und die geforderten Dokumente akzeptiert hat. -
Negoziierung
Es wird geprüft, ob die für ein Akkreditiv vorgelegten Dokumente den Anforderungen entsprechen, bevor die Mittel an den Verkäufer freigegeben werden.
-
- Bestätigungsanweisung
-
Der Anweisungsmodus der bestätigenden Bank (neben dem der eröffnenden Bank) die Akkreditivkonformität der geforderten Dokumente, die der Verkäufer vorgelegt hat, zu achten oder zu negoziieren.
Zulässige Werte
-
Confirm (Offene Bestätigung)
Der Empfänger muss den Kredit bestätigen. -
May add (Offene Bestätigung)
Der Empfänger kann seine Bestätigung des Kredits hinzufügen, wenn gewünscht. -
Without (Stille Bestätigung)
Der Empfänger ist nicht verpflichtet, den Kredit zu bestätigen.
-
- Wechsel fällig am
-
Der Zeitpunkt, zu dem die durch das Akkreditiv gedeckten Wechsel gezogen werden müssen: bei Sicht oder nach einer bestimmten Anzahl Tage.
HinweisWenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen festlegen. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.
Wenn die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthalten, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.
- Bezogener
-
Die Partei, von der die Akzeptanz und Zahlung eines Wechsels, Schecks oder Akkreditivs auf Vorlage desselben oder an einem bestimmten Datum (Fälligkeitstag) erwartet wird. In der Regel handelt es sich dabei um die bestätigende Bank oder die eröffnende Bank.
HinweisWenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen festlegen. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.
Wenn das Feld Details bei gemischter Zahlung oder das Feld Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthält, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.
- Details bei gemischter Zahlung
-
Die Details der zum Akkreditiv gehörenden gemischten Zahlung.
Beispielsweise werden 25 Prozent der Proforma-Rechnung als Anzahlung außerhalb des Akkreditivs geleistet und 75 Prozent der Proforma-Rechnung werden auf das Sichtakkreditiv gezahlt.
HinweisWenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen angeben. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.
Wenn die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthalten, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.
- Details bei hinausgeschobener Zahlung
-
Wenn das Akkreditiv durch eine hinausgeschobene Zahlung verfügbar ist, können Sie in diesem Feld den Zahlungstermin eingeben oder festlegen, wie dieser ermittelt werden soll, beispielsweise durch Hinzufügen einer festen Anzahl Tage zum Ausgabedatum des Frachtbriefs.
HinweisWenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen angeben. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.
Wenn die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthalten, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.
- Betragstoleranz (-)
-
Der Prozentsatz, der die negative Betragstoleranz für den Betrag des Akkreditivs angibt. Beispiel: Eine negative Betragstoleranz von 5 % bedeutet, dass der Akkreditivbetrag abzüglich 5 % der niedrigste Betrag ist, der noch zulässig ist.
- Betragstoleranz (+)
-
Der Prozentsatz, der die positive Betragstoleranz für den Betrag des Akkreditivs angibt. Der Akkreditivbetrag darf um diesen Prozentsatz überschritten werden.
- Zusätzlicher Betrag
-
Zusätzlich gedeckte Beträge wie Versicherung, Fracht oder Zinsen.
- Remboursbank
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Die Bank, die vom Sender, der eröffnenden Bank, autorisiert wurde, Wechsel zu erstatten, die in Übereinstimmung mit dem Akkreditiv gezogen wurden. Dabei kann es sich um eine Bankfiliale des Senders oder des Empfängers, die avisierende Bank oder um eine völlig andere Bank handeln.
- Avis durch Bank
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Falls nicht identisch mit der avisierenden Bank, die Bank, durch die das Akkreditiv dem Begünstigten avisiert oder bestätigt wird.
- Negoziierende Bank
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Die Bank, die die im Akkreditiv geforderten Dokumente auf Übereinstimmung mit den im Akkreditiv genannten Bedingungen überprüft und die Zahlung an den Begünstigten anweist. Die Bank kann im Akkreditiv explizit benannt sein, oder es kann sich um eine vom Verkäufer ausgesuchte Bank handeln.
- Avisierende Bank 2
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In der Regel die lokale Niederlassung der ersten avisierenden Bank.
- Bestätigende Bank
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Die Bank, die nach Autorisierung durch oder auf Anforderung der eröffnenden Bank ein Akkreditiv bestätigt. Nach den derzeitigen Regeln für die Verwendung von Akkreditiven, ist eine bestätigende Bank, nachdem Sie ihre Bestätigung des Kredits ausgesprochen hat, unwiderruflich daran gebunden, das Akkreditiv abzuwickeln.
- Bank des Zweitbegünstigten
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Bank, die aufgrund einer Mittelübertragung eine Gutschrift auf dem Konto des Zweitbegünstigten vornimmt.
- Übertragende Bank
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Die Bank, die von der eröffnenden Bank zur Übertragung des gesamten oder eines Teils des Akkreditivs auf eine andere Partei, einen Mittelsmann oder einen Lieferanten autorisiert wird. Die Übertragung erfolgt auf Anweisung des Begünstigten.
- Weisungen nach auszahlender Bank
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Anweisungen an die zahlende Bank, die akzeptierende Bank oder die negoziierende Bank. In den Anweisungen kann auch angegeben sein, ob ein Erstattungsanspruch vorangemeldet werden muss oder eine Lastschrift-Vorankündigung an die eröffnende Bank erforderlich ist.
- Vorlagefrist für die Dokumente
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Der Zeitraum nach dem Versanddatum, in dem die Dokumente zur Zahlung, Akzeptanz oder Negoziierung vorgelegt werden müssen.
Der Zeitraum wird als Anzahl Tage angegeben.
Wenn dieses Feld leer ist, beträgt die Frist für die Vorlage in entsprechenden Situationen 21 Tage. In manchen Fällen muss die Vorlage durch oder im Namen des Begünstigten am bzw. vor dem Ablaufdatum erfolgen.
Die Vorlage einschließlich mindestens eines Originaltransportdokuments durch oder im Namen des Begünstigten muss wie in diesen Richtlinien beschrieben bis spätestens 21 Kalendertage nach dem Versanddatum erfolgen, auf keinen Fall aber später als das Ablaufdatum des Akkreditivs.
- Empfänger
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Die Partei, in dessen Besitz die Waren übergeben werden müssen.
Der Empfänger ist die Partei, gewöhnlich ein Käufer, die vom Absender, gewöhnlich ein Verkäufer, in den Transportdokumenten als die Partei benannt wird, zu deren Händen eine Sendung an den Bestimmungshafen geliefert wird.
Der Empfänger wird als Eigentümer der Sendung angesehen, sofern es um das Ausfüllen der Zollerklärung und die Zahlung von Zöllen und Steuern geht. Das formale Eigentum an der Sendung geht jedoch erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung des Verkäufers auf den Käufer über.
- Zu benachrichtigende Firma 1
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Partei, die vom Spediteur über die Ankunft der Waren an ihrem Bestimmungsort benachrichtigt werden muss. Normalerweise ist die zu benachrichtigende Firma der Importeur oder der Agent des Importeurs, damit sich dieser um die Zollabfertigung der Waren kümmert.
HinweisSie können zwei zu benachrichtigende Parteien festlegen.