Bankbürgschaftsänderungen - Begünstigter (tcgtc0160m400)
Mit diesem Programm verwalten Sie die Änderungen an den Bankbürgschaften für den Begünstigten.
Dieses Programm ist nur relevant, wenn Folgendes zutrifft:
Im Programm "Implementierte Software-Komponenten (tccom0500m000)" sind die Funktionen für die Global Trade Compliance implementiert.
Die Bankbürgschaften müssen für mindestens eine Geschäftsart und eine kaufmännische Firma implementiert werden.
- Änderungs-ID
-
Die eindeutige Identifikationsnummer der zur Bankbürgschaft gehörenden Änderung.
- Geschäftsart
-
Die Geschäftsart, für welche die Bankbürgschaft definiert wird.
Zulässige Werte
- Export
- Import
- Ausgangstransaktionen Inland
- Eingangstransaktionen Inland
- Sonstige
- Version
-
Die Versionsnummer der Bankbürgschaft.
- Änderungsnummer
-
Die Versionsnummer der Bankbürgschaft.
- Änderungsdatum
-
Das Datum, an dem die Bankbürgschaft geändert oder überarbeitet wurde.
- Kaufmännische Firma
-
Die Firma, für die die Parameter definiert wurden/werden.
- Bankbürgschaftsart
-
Der Code der Bankbürgschaftsart, die für den Begünstigten geändert wird/wurde.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Status
-
Der Status der Bankbürgschaft, für die die Änderung vorgenommen wird/wurde.
- Bankbürgschaftsnummer
-
Die Identifikationsnummer der Bankbürgschaft.
- Auftraggeber
-
Der Code des Auftraggebers, der die Bankbürgschaft anfordert.
Zulässige Werte
- Name 1
-
Der Name des Auftraggebers.
- Aussteller
-
Der Code der Bank, welche die Bankbürgschaft übernimmt.
- Genehmigt
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wurde die Änderung an der Bankbürgschaft genehmigt.
- Text
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist ein Text für die Bankbürgschaftsänderungen vorhanden.
- Ursprüngliche Bankbürgschafts-ID
-
Die ID-Nummer der ursprünglichen Bankbürgschaft, die geändert wird/wurde.
- Ursprüngliche Version
-
Die ursprüngliche Version der aktuellen Bankbürgschaft.
- Zuständige Abteilung
-
Der Code der Abteilung, die für die Bankbürgschaft zuständig ist.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Zuständiger Mitarbeiter
-
Der Code des Mitarbeiters, der die Bankbürgschaft ändert/geändert hat.
- Name 1
-
Der Name des Mitarbeiters, der die Bankbürgschaft ändert/geändert hat.
- Gültigkeitsbeginn
-
Das Datum mit Uhrzeit, ab dem die Bankbürgschaft gültig ist.
- Ablaufdatum
-
Gibt an, wann (Datum und Uhrzeit) die Bankbürgschaft ausläuft.
- Währung
-
Der Code der Währung, in welcher der Bankbürgschaftsbetrag angegeben ist/wird.
- Bankbürgschaftsbetrag
-
Der in Bezug auf die Bankbürgschaft zu zahlende Gesamtbetrag.
- Anzahlungen ausschließen
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wird der Anzahlungsbetrag nicht berücksichtigt.
- Anzahlungsbetrag
-
Der Anzahlungsbetrag, der für den Bankbürgschaftsbetrag gezahlt wird.
- VK-Teilrechnungsaufträge ausschließen
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, werden die Teilrechnungen ausgeschlossen.
- Teilrechnungsbetrag
-
Gibt den Teilrechnungsbetrag an, der dem Begünstigten durch den Auftraggeber oder Lieferanten (falls vorhanden) gezahlt wurde.
- Wechselkursbestimmung
-
Bestimmt den Wechselkurs zwischen der Bankbürgschaftswährung und der Hauswährung.
- Wechselkurs
-
Der Wechselkurs für die Konvertierung der Währung des Bankbürgschaftsbetrags in die Hauswährung.
- Kursfaktor
-
Die Faktoren, die für den Wechselkurs zwischen der Bankbürgschaftswährung und den Hauswährungen berücksichtigt werden.
- Wechselkursverfahren
-
Der Code für den Wechselkurs zwischen der Bankbürgschaftswährung und den Hauswährungen.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Wechselkursdatum
-
Das Datum, an dem der Wechselkurs zwischen der Währung des Bankbürgschaftsbetrags und der Hauswährung gültig ist.
- Definierter Wechselkurs
-
Das Ergebnis des angegebenen Wechselkurses und des Kursfaktors.
- Kunde
-
Der mit der Bankbürgschaft verknüpfte Kunde.
- Lieferant
-
Der mit der Bankbürgschaft verbundene Lieferant.
- Warenversender
-
Der Warenempfänger oder Warenversender der Bankbürgschaft.
- Rechnungssteller
-
Der Rechnungsempfänger oder Rechnungssteller der Bankbürgschaft.
- Zahlungsempfänger
-
Der Zahlungsleistende oder Zahlungsempfänger der Bankbürgschaft.
- Avisierende Partei
-
Die avisierende Partei des Auftraggebers oder Begünstigten der Bankbürgschaft.
- Bürge
-
Der Name des in der Bankbürgschaft angegebenen Bürgen.
- Gegenbürge
-
Der Name des in der Bankbürgschaft angegebenen Gegenbürgen.
- Gesonderter Auftraggeber
-
Der gesonderte Auftraggeber des Auftraggebers oder Begünstigten der Bankbürgschaft.
- Einreicher
-
Die für das Einreichen der Bankbürgschaft zuständige Person.
- Dokumentgenehmigung für nicht ausgestellte Bankbürgschaft zulassen
-
Legt fest, ob es zulässig ist, ein verknüpftes Dokument (bzw. eine verknüpfte Position) zu genehmigen, wenn die Bankbürgschaft nicht erhalten oder ausgestellt wurde.
- Geändert von
-
Der Anwender, der die Bankbürgschaft zuletzt geändert hat.
- Geändert am
-
Das Datum, an dem die Bankbürgschaft geändert wird/wurde.
- Grund für Zurückziehen/Beendigung
-
Der Grund für die Beendigung der Bankbürgschaft bzw. das Zurückziehen des Antrags auf die Bankbürgschaft.
- Bezeichnung