Annullieren

Wenn keine Endverbleibserklärung erforderlich ist, kann der Status derselben über die Option Annullieren auf Annulliert gesetzt werden.

Eine Endverbleibserklärung kann nur in den folgenden Fällen annulliert werden:

  • Die Verknüpfung aller verknüpften Dokumente wird aufgehoben.
  • Der Status der Endverbleibserklärung lautet Erstellt, Genehmigt oder Geändert.

Wenn die Endverbleibserklärung auf Annulliert gesetzt wird, werden die Verknüpfungen der verknüpften Lizenzen aufgehoben, aber die Lizenzen nicht storniert, daher können die Lizenzen für andere Dokumente verwendet werden.

Der Status der Endverbleibserklärung wird auf Annulliert gesetzt, wenn der Status des verbundenen Endverbleibsdokuments auf Annulliert gesetzt wird.