Steuer auf anteilige Teilrechnungen

Es können verschiedene Teilrechnungspositionen mit einem VK-Teilrechnungsauftrag verknüpft werden.

Die folgenden Steuerdaten werden aus den VK-Auftragspositionen abgerufen und können durch den Anwender nicht geändert werden:

  • USt-Land
  • USt-Code
  • USt-Land Handelspartner

Eine Ausnahme bilden die Teilrechnungspositionen der Art Anzahlungsrechnung. Der Steuercode für diese fakturierbaren Teilrechnungspositionen kann vom Steuercode der Verkaufsauftragspositionen abweichen, wenn der Umsatzsteuersatz, das Steuerland und das Steuerland des Handelspartners übereinstimmen.

Umsatzsteuer auf Teilrechnungen für Anzahlungsrechnung

Um einen spezifischen Umsatzsteuercode für Teilrechnungspositionen der Art Anzahlungsrechnung automatisch aus dem Programm Fakturierbare Teilrechnungspositionen (cisli8130m000) abzurufen, können Sie in den Programmen Steuerausnahmen nach Land (tctax1100m000) und Steuerausnahmen nach Ländersatz (tctax1101m000) die Ausnahmesteuercodes festlegen. Die Auftragsherkunft dieser Steuerausnahmen muss auf VK-Anzahlung gesetzt werden.

Wenn eine fakturierbare Teilrechnungsposition für eine Anzahlungsrechnung (bei der Übermittlung einer Anzahlungsteilrechnung an Fakturierung) erstellt wird, sucht LN zunächst nach einer passenden Steuerausnahme. Wenn der Steuerprozentsatz, das Steuerland und das Steuerland des Handelspartners der Steuerausnahme für die Teilrechnungsposition und die VK-Auftragspositionen übereinstimmen, wird der Steuercode der Steuerausnahme auf der Teilrechnungsposition verwendet. Ansonsten wird der Steuercode der VK-Auftragspositionen verwendet.