Ermitteln von verfügbarem Bestand für bestimmte Eigentümer

Die folgenden Felder legen fest, wessen Bestand für eine Auslagerungsposition entnommen wird:

Auslagerungspositionen (whinh2120m000)

  • Zahlung
  • Interne Zahlung
  • Eigentumsverhältnisse
  • Entnahmestrategie
  • Entnahme - Eigentumsverhältnisse
  • Handelspartner für Entnahme

Artikeldaten nach Lager (whwmd2110s000)

  • Entnahmepriorität

Die Werte der Felder Zahlung oder Interne Zahlung bestimmen insofern, wessen Bestand entnommen werden muss, als sie den Wert des Felds Eigentumsverhältnisse bestimmen. Im Gegenzug entnimmt LN, wenn das Feld Eigentumsverhältnisse den Wert Im Kundeneigentum hat, Bestand aus dem Eigentum des Handelspartners, den der Anwender im Feld Handelspartner für Entnahme angegeben hat.

Informationen über die Werte der Zahlungsfelder und die entsprechenden Werte der Eigentumsfelder finden Sie unter Die Felder "Zahlung" und "Interne Zahlung".

Die anderen Werte des Felds Eigentumsverhältnisse haben keinen Einfluss auf die Ermittlung des Eigentümers, dessen Bestand entnommen wird. Dies wird durch die Werte der folgenden Felder festgelegt:

  • Entnahmestrategie
  • Handelspartner für Entnahme
  • Entnahme - Eigentumsverhältnisse
  • Entnahmepriorität

Nähere Informationen finden Sie hier: Die Felder "Entnahmestrategie", "Entnahme - Eigentumsverhältnisse" und "Entnahmepriorität".

Die Felder "Zahlung" und "Interne Zahlung"

Wert in Feld Zahlung oder im Feld Interne Zahlung Entsprechender Wert im Feld Eigentumsverhältnisse
Bezahlung bei Erhalt Im Firmeneigentum
Bezahlung bei Verwendung Konsignation
Keine Zahlung Im Kundeneigentum

Die Felder "Entnahmestrategie", "Entnahme - Eigentumsverhältnisse" und "Entnahmepriorität"

Die folgende Tabelle zeigt die gegenseitige Abhängigkeit der Felder Entnahmestrategie, Entnahme - Eigentumsverhältnisse und Entnahmepriorität und den sich daraus ergebenden Auslagerungsvorschlag.

Wert im Feld: Entsprechender Wert in Feldern:
Entnahmestrategie Entnahme - Eigentumsverhältnisse Entnahmepriorität
Frei In Firmeneigentum oder Konsignation
  • Frei

    Auslagerungsvorschlag ohne Einschränkung bei den Eigentumsverhältnissen
  • Eigener Bestand zuerst

    Auslagerungsvorschlag zuerst für Bestand in Firmeneigentum, dann für fremden Bestand, wenn nicht ausreichend eigener Bestand verfügbar ist
  • Fremder Bestand zuerst

    Auslagerungsvorschlag zuerst für fremden Bestand, dann für Bestand in Firmeneigentum, wenn nicht ausreichend fremder Bestand verfügbar ist
  Konsignation Auslagerungsvorschlag für Bestand mit dem Eigentumsverhältnis Konsignation Die Entnahmepriorität wird außer Kraft gesetzt.
  Im Firmeneigentum Auslagerungsvorschlag für Bestand mit dem Eigentumsverhältnis in Firmeneigentum. Die Entnahmepriorität wird außer Kraft gesetzt.
Bevorzugt In Firmeneigentum oder Konsignation
  • Frei

    Auslagerungsvorschlag für Konsignationsbestand des angegebenen Handelspartners, anschließend für Bestand in Firmeneigentum, wenn nicht ausreichend fremder Bestand verfügbar ist.
  • Eigener Bestand zuerst

    Auslagerungsvorschlag zuerst für Konsignationsbestand des angegebenen Handelspartners, anschließend für Bestand in Firmeneigentum, wenn nicht ausreichend Konsignationsbestand des angegebenen Handelspartners verfügbar ist.
  • Fremder Bestand zuerst

    Auslagerungsvorschlag für Konsignationsbestand des angegebenen Handelspartners, anschließend für Konsignationsbestand, wenn nicht ausreichend eigener Bestand für den angegebenen Handelspartner verfügbar ist. Wenn kein ausreichender Konsignationsbestand verfügbar ist, wird ein Auslagerungsvorschlag ohne Einschränkungen bei den Eigentumsverhältnissen erstellt.
  Konsignation
  1. Auslagerungsvorschlag für Konsignationsbestand des angegebenen Handelspartners
  2. Falls nicht verfügbar, Auslagerungsvorschlag für Konsignationsbestand
Die Entnahmepriorität wird außer Kraft gesetzt.
Eingeschränkt Eingeschränkt Auslagerungsvorschlag für Bestand in Kundeneigentum des Handelspartners, der im Feld Handelspartner für Entnahme angegeben ist. Die Entnahmepriorität wird außer Kraft gesetzt.