Archivieren und/oder Löschen der Steuererklärungen

Wenn eine Steuerperiode abgeschlossen ist, können Sie die USt-Erklärungen der Periode archivieren und diese aus den operativen Firmen löschen. Sie können nur Steuererklärungen archivieren und/oder löschen, die den Status Bezahlt oder Manuell bezahlt haben.

Sie können auch die Steuererklärungsvorlagen archivieren, diese jedoch nicht löschen.

Zum Archivieren und/oder Löschen der Steuererklärungen und zum Archivieren der Steuererklärungsvorlagen steht Ihnen das Programm USt-Erklärungen archivieren/löschen (tfgld1225m000) zur Verfügung.

Weiterhin können Sie die Steuererklärungen aus der Tabelle "USt-Analyse (tfgld110)" im Programm USt-Buchungen archivieren/leeren (tfgld6207m000) archivieren und/oder löschen.