Zahlen des gemeldeten Steuerbetrags
Wenn Sie eine automatische Zahlung des laut Steuererklärung fälligen Betrags einrichten, legt LN eine Lastschrift für den zu zahlenden Betrag an. Damit die Zahlung tatsächlich erfolgt, müssen Sie die Lastschrift verarbeiten. Je nach Zahlungsverfahren setzt LN den Status der USt-Erklärung zuerst auf An Bank gesendet und zuletzt auf Bezahlt.
Sie können aber auch einen Beleg anlegen, um die Steuer manuell zu bezahlen.
Je nach Zahlungsverfahren setzt LN den Status der USt-Erklärung zuerst auf An Bank gesendet und zuletzt auf Bezahlt.
Wenn Sie die Steuern nicht über eine Lastschrift zahlen, müssen Sie die Buchungen manuell vornehmen, um die USt-Zwischenkonten zu bereinigen, und dann den Status der Steuererklärung auf Manuell bezahlt setzen.
Sie können die Lastschrift nicht ändern aber löschen.
Wenn Sie die Lastschrift löschen
Wenn Sie die Lastschrift löschen, sollten Sie Folgendes bedenken:
- LN nimmt keine Stornobuchungen für die aufgrund der eingereichten Erklärung erfolgten Buchungen vor. Der Status der Erklärung bleibt Eingereicht und die Nummer der Lastschrift wird aus der Erklärung gelöscht.
- Sie können eine Lastschrift nach dem Löschen erneut manuell anlegen.
- Sie müssen die Steuerbeträge manuell bezahlen und eine Buchung vornehmen, um das Umsatzsteuerzwischenkonto zu bereinigen. Zu Ihrer eigenen Information können Sie den Status der Steuererklärung auf Manuell bezahlt setzen.
Fahren Sie mit Archivieren und/oder Löschen der Steuererklärungen fort.