Einreichen der Steuererklärungen
Sie müssen die Steuererklärung so abgeben, wie von den Steuerbehörden gefordert, z. B. durch Vorlage eines gedruckten Berichts oder durch elektronische Übertragung der Steuererklärungsdatei.
In manchen Fällen kann LN die Steuererklärung automatisch an die zuständigen Behörden weiterleiten. In allen anderen Fällen müssen Sie die Steuererklärung in der geforderten Form vorbereiten und den Steuerbehörden vorlegen.
Um anzuzeigen, dass Sie die Steuererklärung eingereicht haben, zeigen Sie diese im Programm USt-Erklärung (tfgld1625m000) an, gehen Sie in das entsprechende Menü und klicken Sie auf .
LN führt die folgenden Schritte durch:
- Vornehmen der finanziellen Buchungen zum Einreichen der USt-Erklärung
- Anlegen einer Lastschrift (Dauerauftrag) über den zu zahlenden Betrag, wenn Sie das Kontrollkästchen Lastschrift generieren im Programm Steuererklärungsvorlage (tfgld1620m000) markiert haben
- Setzen des Status der Steuererklärung auf Eingereicht
Fahren Sie mit dem Zahlen des gemeldeten Steuerbetrags fort.