Einrichten der Handelspartner für den Einbehalt von Steuern und Sozialabgaben

Zum Einrichten der Daten für Handelspartner, deren Rechnungen dem Einbehalt von Steuern und Sozialabgaben unterliegen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Legen Sie Steuerklassen fest und verknüpfen Sie die Steuerklassen mit den Handelspartnern.
  2. Verknüpfen Sie die Gruppensteuercodes mit den Steuerklassen.
  3. Geben Sie die Daten des Handelspartners bezüglich des Steuereinbehalts ein.
  4. In manchen Ländern, gibt das Finanzamt Höchstbeträge für jeden Lieferanten bekannt, über denen Sie Einkommensteuer und/oder Sozialabgaben einbehalten müssen. Wenn es Grenzen für die Bemessungsgrundlage gibt, müssen Sie diese Grenzbeträge festlegen.

Festlegen von Steuerklassen: So legen Sie Steuerklassen fest und verknüpfen sie mit den Handelspartnern:

  1. Definieren Sie im Programm Steuerklassen (tctax0116m000) die Steuerklassen. Sie können für jede Klasse angeben, ob für die Eingangsrechnungen von Handelspartnern mit dieser Klasse Steuern und/oder Sozialabgaben einbehalten werden müssen.
  2. Im Programm Rechnungssteller (tccom4122s000) können Sie die Steuerklasse Ihrer Lieferanten auswählen.

Verknüpfen der Gruppensteuercodes mit den Steuerklassen: Um die Gruppensteuercodes mit den Steuerklassen zu verknüpfen, müssen Sie Steuercode-Ausnahmen wie unter Definition von Steuerausnahmen beschrieben definieren.

  1. Legen Sie im Programm Steuerausnahmen nach Land (tctax1100m000) bzw. Steuerausnahmen nach Ländersatz (tctax1101m000) die folgenden Daten fest:

    • Auftragsherkunft

      Wählen Sie Einkauf für Bestellungen oder wählen Sie Eingangsrechnung aus.
    • Steuerklassen

      Die Steuerklasse.
    • Steuercode

      Der Gruppensteuercode für die Steuerklasse.

      Achten Sie darauf, dass der Gruppensteuercode Steuercodes mit den Steuerarten enthält, die den für die Steuerklasse eingerichteten Steuerarten entsprechen. Sie können nur die Gruppensteuercodes auswählen, die Sie genehmigt haben.

Geben Sie die Daten des Handelspartners bezüglich des Steuereinbehalts ein. Die Berichte, Meldungen und Zahlungen einbehaltener Steuern müssen bestimmte Daten des Handelspartners wie die Steuernummer enthalten. Um die Daten des Handelspartners bezüglich des Einbehalts von Steuern festzulegen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Klicken Sie im Programm Handelspartner (tccom4500m000) doppelt auf den Handelspartner, um das Unterprogramm aufzurufen.
  2. Klicken Sie auf Rechnungssteller, um das Programm Rechnungssteller (tccom4122s000) zu starten, und klicken Sie im entsprechenden Menü auf Daten einbehaltene Steuer. Das Programm Daten über vom Handelspartner einbehaltene Steuer (tccom4127s000) wird aufgerufen.
  3. Geben Sie die verschiedenen Daten an. Sie müssen die Steuernummer des Handelspartners angeben.

Festlegen der Grenzbeträge für die Bemessungsgrundlage: Sie haben zwei Möglichkeiten, den Grenzbetrag für die Bemessungsgrundlage festzulegen:

  1. Für einen Bereich von Rechnungsstellern

    1. Klicken Sie im Programm Grenzbeträge Einkommensteuer & Sozialversicherungsbeiträge (tctax0117m000) im entsprechenden Menü auf die Option Grenzbeträge für Einkommensteuer & Sozialabgaben generieren. Das Programm Grenzbeträge für Einkommensteuer & Sozialabgaben generieren (tctax0217m000) wird aufgerufen.
    2. Im Programm Grenzbeträge für Einkommensteuer & Sozialabgaben generieren (tctax0217m000) können Sie einen Grenzbetrag für die Bemessungsgrundlage für einen Bereich von Rechnungsstellern und eine Art von Steuern (Einkommensteuer oder Sozialabgaben), eine Steuerkategorie und ein Steuerjahr festlegen.
  2. Für einzelne Handelspartner

    Legen Sie im Programm Grenzbeträge Einkommensteuer & Sozialversicherungsbeiträge (tctax0117m000) den Grenzbetrag für die Bemessungsgrundlage fest für jede Kombination aus:

    • Rechnungssteller
    • Art der Steuer, Einkommensteuer oder Sozialabgaben
    • Steuerkategorie
    • Steuerjahr