Einrichten der Steueranmeldung im Ausland
Bei im Ausland der Steuer unterliegenden Buchungen müssen Sie eine eigene kaufmännische Firma zur Steueranmeldung im Ausland anlegen.
Zur Einrichtung der Steueranmeldung im Ausland und zum Festlegen der Warenversandbeziehungen zwischen den Rechnungsbüros in den verschiedenen Steuerländern und den Lägern, VK-Abteilungen und Kundendiensten der logistischen Firmen müssen alle beteiligten Firmen auf dieselbe Tabelle "Abteilungen (tcmcs065)" zugreifen.
Zum Einrichten der Steuererfassung in ausländischen Steuerländern sind die folgenden Schritte erforderlich:
- Markieren Sie im Programm Steuerparameter (tctax0100m000) das Kontrollkästchen Steuernummern anderer kaufmännischer Firmen verwenden.
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Legen Sie eine kaufmännische Firma in jedem Land an, in dem Sie Steuern melden müssen. Das Stammland der Firma muss das Steuerland sein und die Landeswährung der Firma muss der Währung entsprechen, in der Sie Ihre Steuern im Steuerland melden.
Legen Sie in jeder kaufmännischen Firma Folgendes fest:
- Geben Sie im Programm Allgemeine Firmendaten (tccom0102s000) die USt-ID-Nummer Ihres Unternehmens im Steuerland ein. Dazu finden Sie in diesem Programm das Feld USt-Nummer der eigenen Firma.
- Geben Sie eine Unternehmenseinheit an.
- Definieren Sie ein Rechnungsbüro. Weitere Informationen finden Sie unter Verwenden eines Rechnungsbüros.
- Richten Sie die Steuererfassung für das Steuerland wie unter Einrichten der Steuererfassung beschrieben ein.
- Richten Sie bei Bedarf den Intrastat-Bericht und die zusammenfassende Meldung wie unter Intrastat beschrieben ein.
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Geben Sie im Programm Buchhaltungsabteilungen (tctax4110m000) die mit einer kaufmännischen Firma verbundenen logistischen und kaufmännischen Firmen sowie ein Rechnungsbüro in jedem Steuerland an. Wenn die rechtliche Adresse Ihres Unternehmens für Angelegenheiten, die mit Ihrer Geschäftstätigkeit im Steuerland zu tun haben, von der Adresse der kaufmännische Firma im Steuerland abweicht, können Sie die rechtliche Adresse angeben.
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Legen Sie Im Modul Unternehmensmodellierung die erforderlichen Warenversandbeziehungen zwischen den Rechnungsbüros und den Lägern, VK-Abteilungen usw. der Mehrfirmenstruktur fest.
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Wenn Transaktionen der Steuer im Ausland unterliegen, legen Sie Steuerausnahmecodes wie unter Definieren von Ausnahmen bei der Besteuerung beschrieben fest.
Um die Warenversandbeziehungen zwischen den Rechnungsbüros in den verschiedenen Steuerländern und den Lägern, VK-Abteilungen und Kundendiensten der logistischen Firmen definieren zu können, müssen alle beteiligten Firmen auf dieselbe Tabelle "Abteilungen (tcmcs065)" zugreifen.