Definieren von voreinzustellenden Steuercodes
In vielen Ländern fallen unterschiedliche Steuersätze an, je nachdem, ob es sich um inländische oder grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle handelt. Außerdem können besondere Steuerbestimmungen für Frachtrechnungen gelten.
Zur Definition der voreinzustellende Steuercodes für die verschiedenen Arten von Buchungen:
- Richten Sie die Steuercodes wie unter Einrichten der Steuererfassung beschrieben ein. Sie müssen für jeden Steuersatz jedes Landes einen Steuercode definieren.
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Legen Sie im Programm Steuerabwicklung (tctax0138m000) die in jedem Land voreinzustellenden Steuercodes fest. Wenn sich ein Steuercode auf einen bestimmten Artikel bezieht, müssen Sie diesen Artikel angeben. LN wendet die Steuercodes, bei denen das Feld Artikel leer ist, auf alle Artikel an, für die kein besonderer Steuercode angegeben ist.
Bei inländischen Steuern gehören zum Suchpfad für den Steuercode die Steuercodes der Artikeldaten. Nähere Informationen finden Sie hier: Artikelsteuercodes für Inlandssteuern.
Sie können Steuercodes für die folgenden Arten von Steuern vorgeben:
- Inländische Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer auf EU-Importe (EUSt)
- Umsatzsteuer auf EU-Exporte
- eigene Warenbewegung
- Interner Handel (wechselseitig)
Artikelsteuercodes für Inlandssteuern
Auch für inländische Steuern können Sie in den folgenden Programmen voreingestellte Steuercodes mit Artikeln oder Artikelgruppen verknüpfen:
- Artikel - Verkauf (tdisa0501m000).
- Artikel - Einkauf (tdipu0101m000).
- Artikel - Voreinstellungen Verkauf (tdisa0102s000).
- Artikel - Voreinstellungen Einkauf (tdipu0102m000).
LN verwendet diese Steuercodes, wenn Sie im Programm Steuerabwicklung (tctax0138m000) keinen bestimmten Code für inländische Steuern für den Artikel angegeben haben.
Voreingestellte EU-USt-Codes
Wenn Ihre Firma in einem EU-Mitgliedsland ansässig ist, müssen Sie für den Import aus und Export in andere EU-Länder bestimmte Steuercodes definieren. Für Frachtrechnungen gelten eigene Steuerregelungen.
Sie können die folgenden EU-Steuercodes als Standard vorgeben:
- Innergemeinschaftliche Geschäftsvorfälle (Umsatzsteuer Inner-EU Verkauf)
- Innergemeinschaftliche Geschäftsvorfälle (Umsatzsteuer Inner-EU Einkauf)
- Fracht Inner-EU-Verkauf
- Fracht Inner-EU-Einkauf
LN wendet die USt-Codes auf innergemeinschaftliche Geschäftsvorgänge an, bei denen folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die beteiligten Handelspartner sind juristische Personen, d. h. sie verfügen in den entsprechenden Ländern über eine USt-ID-Nummer.
- Die Buchungen werden in kaufmännischen Firmen gebucht, die in EU-Staaten ansässig sind.
Die Steuersätze für innergemeinschaftliche Transaktionen gelten für folgenden Arten von Geschäftsvorfällen:
- Verkäufe und Einkäufe zwischen Ihrer Firma und externen Handelspartnern
- Verkäufe und Einkäufe zwischen Handelspartnern bei denen es sich um Konzernfirmen handelt.
LN bestimmt mit Hilfe des Landes, das Sie im Programm Allgemeine Firmendaten (tccom0102s000) ausgewählt haben, ob die Firma in einem EU-Mitgliedsland ansässig ist.
Voreingestellter Steuercode für Finanz-Buchungen
Für Buchungen, die Sie im Paket Finanzwesen erstellen, können Sie einen voreingestellten USt-Code mit einem Sachkonto verknüpfen.
Wählen Sie im Programm Kontenplan (tfgld0508m000) die Voreinstellung für den USt-Code im Feld Voreinstellung USt-Code aus. Dies kann z. B. der voreingestellte USt-Code für Sachkontenbuchungen sein, die Sie für das Sachkonto erstellen.