Intrastat

Wenn Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) hat, dann müssen Sie Ihre Aktivitäten mit anderen EU-Mitgliedsländern bei den Steuerbehörden melden. Normalerweise müssen Sie den Steuerbehörden, die den EU-internen Zahlungs- und Warenverkehr kontrollieren, monatliche Berichte vorlegen.

Die folgenden Berichte werden dabei verlangt:

  • der Intrastat-Bericht (Import-/Exportstatistik)
  • die zusammenfassende Meldung (VK-Liste)

Unternehmen in Belgien und Luxemburg müssen außerdem einen belgischen Zahlungsbilanzbericht einreichen. Unter Die Daten für den belgischen Zahlungsbilanzbericht wird erläutert, wie die Stammdaten für den belgischen Zahlungsbilanzbericht angelegt werden.

Sie können LN so einrichten, dass die für diesen Bericht erforderlichen Daten automatisch zusammengestellt und die Berichte generiert werden.

Mit den Programmen des Moduls Steuern:

  • geben Sie die unterschiedlichen Steuersätze an. Weitere Informationen finden Sie unter Definition von voreinzustellenden Steuercodes.
  • richten Sie den Intrastat-Bericht ein und generieren ihn. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Intrastat.
  • richten Sie die zusammenfassende Meldung ein und generieren sie. Weitere Informationen finden Sie unter Einrichten der zusammenfassenden Meldung.

In allen EU-Ländern müssen für die zusammenfassende Meldung (EU) und den Intrastat-Bericht Fremdwährungsbeträge in Beträge der Landeswährung umgerechnet werden, also in den meisten Fällen in Euro. Wenn für die Erstellung des Berichts bestimmte Wechselkurse, etwa die der Zentralbank, erforderlich sind, können Sie diese Wechselkurse wie unter Verwenden des externen Wechselkursverfahrens beschrieben definieren.