Die Verwendung von Beliebige kaufmännische Firma und Beliebige Unternehmenseinheit

Die am Intercompany-Handel beteiligten Einheiten der Art Beliebige kaufmännische Firma und Beliebige Unternehmenseinheit werden verwendet, um generelle Intercompany-Handelsbeziehungen zu definieren, für die einige spezielle Regeln gelten.

Beliebige kaufmännische Firma

Eine "An"-Beziehung zu einer Firma der Art Beliebige kaufmännische Firma ist eine empfangende Beziehung zu (den funktionalen Einheiten von) allen kaufmännischen Firmen außer der kaufmännischen Firma, zu der die ausgehende ("Von"-)Seite (funktionale Einheit, Unternehmenseinheit oder kaufmännische Firma) gehört.

Eine "Von"-Beziehung zu einer Firma der Art Beliebige kaufmännische Firma ist eine ausgehende Beziehung zu (den funktionalen Einheiten von) allen kaufmännischen Firmen außer der kaufmännischen Firma, zu der die empfangende ("An"-)Seite (funktionale Einheit, Unternehmenseinheit oder kaufmännische Firma) gehört.

Beliebige Unternehmenseinheit

Eine "An"-Beziehung zu einer Unternehmenseinheit der Art Beliebige Unternehmenseinheit ist eine empfangende Beziehung zu (den funktionalen Einheiten von) allen Unternehmenseinheiten außer der Unternehmenseinheit, zu der die ausgehende ("Von"-)Seite (funktionale Einheit oder Unternehmenseinheit) gehört.

Eine "Von"-Beziehung zu einer Unternehmenseinheit der Art Beliebige Unternehmenseinheit ist eine ausgehende Beziehung zu (den funktionalen Einheiten von) allen Unternehmenseinheiten außer der Unternehmenseinheit, zu der die empfangende ("An"-)Seite (funktionale Einheit oder Unternehmenseinheit) gehört.

Anders als bei der Option Beliebige kaufmännische Firma können die An- oder Von-Beziehungen zu einer Unternehmenseinheit der Art Beliebige Unternehmenseinheit auch Beziehungen zu anderen Unternehmenseinheiten innerhalb derselben kaufmännischen Firma einschließen.

Beispiel

Situation:

  • Organisation A hat die kaufmännischen Firmen AFIN1 und AFIN2.
  • Die Unternehmenseinheiten AEU11 und AEU12 gehören zu AFIN1.
  • Die Unternehmenseinheiten AEU21 und AEU22 gehören zu AFIN2.
  • Das Lager AWH20 gehört zur Unternehmenseinheit AEU21.

"Von Lager AWH20 an Beliebige Unternehmenseinheit" schließt alle Unternehmenseinheiten beider kaufmännischen Firmen AFIN1 und AFIN2 ein, wohingegen "von Lager AWH20 an Beliebige kaufmännische Firma" nur die Unternehmenseinheiten einschließt, die zur kaufmännischen Firma AFIN1 gehören: AEU11 und AEU12.