Import-Compliance-Prüfungen bei Wareneingängen
Trade-Compliance-Prüfungen werden von LN für Wareneingangspositionen durchgeführt, sobald die Wareneingangspositionen bestätigt wurden.
Sie können die Compliance-Prüfungen manuell über die Option Dokumentbasierte Compliance prüfen im entsprechenden Menü in den Programmen für den Wareneingang oder für Wareneingangsposition einleiten.
Die Compliance-Prüfungen werden im Rahmen der Bestätigung von Wareneingangspositionen immer durchgeführt, und zwar selbst dann, wenn die eingegangenen Artikel bereits zuvor geprüft wurden.
Wenn die Wareneingangspositionen erfolgreich geprüft wurden, werden sie bestätigt, und es wird ein Compliance-Verbrauchsdatensatz im Programm Importlizenzverbräuche (tcgtc1520m100) angelegt.
Wenn der Status Prüfung läuft oder Fehler bei Prüfung ausgegeben wird, können die Wareneingangspositionen erst bestätigt werden, wenn die Menge der eingegangenen Artikel auf null reduziert wird. Nähere Informationen finden Sie hier: Bearbeiten von Prüffehlern bei Import-Compliance-Prüfungen.
Wareneingangspositionen ändern
Der Compliance-Status ändert sich in Zu prüfen und die Compliance-Prüfungen müssen erneut ausgeführt werden, falls die Artikelmenge der Wareneingangsposition geändert oder eine der folgenden Optionen für eine Wareneingangsposition verwendet wird:
- Position für ID-Nummern aufteilen
- ID-Nummern generieren
- Aufteilen
Wareneingangskorrekturen
Verwenden Sie das Programm Wareneingangskorrektur (whinh3121s000), um die eingegangene Menge einer Wareneingangsposition zu korrigieren. Dieses Programm wird über die Option Wareneingangsposition korrigieren im entsprechenden Menü des Programms Wareneingangspositionen (whinh3512m100) gestartet.
Wenn die Korrektur positiv ist (die empfangene Menge also erhöht wird), muss die Compliance-Prüfung erneut ausgeführt werden, da eine Wertegrenze auf den empfangenen Artikel angewendet werden kann. Verläuft die Compliance-Prüfung erfolgreich, wird der Lizenzverbrauch im Programm Importlizenzverbräuche (tcgtc1520m100) aktualisiert. Wenn die Compliance-Prüfung fehlschlägt, ist eine Wareneingangskorrektur nicht zulässig, und es wird eine Meldung angezeigt.
Bei negativen Wareneingangskorrekturen ist es nicht erforderlich, die Compliance-Prüfungen erneut auszuführen, die Lizenzverbräuche werden jedoch aktualisiert.
Bei Wareneingangspositionen, die nach Komponente abgewickelt werden, sind Wareneingangskorrekturen, abgesehen von Änderungen an den Einstellungen für den Letzter Eingang, nicht zulässig. Dies wirkt sich nicht auf die Lizenzverbräuche aus.