Exportlizenzverbräuche

Wenn die interne Exportprüfung implementiert ist, werden für die Exportlizenzen Verbräuche angegeben. Das gilt jedoch nur, wenn für die Exportlizenz im Programm Exportlizenzen (tcgtc0120m000) das Kontrollkästchen Mengenbegrenzung anwendbar bzw. Wertbegrenzung anwenden markiert ist. Während der Versandbestätigung wird im Programm Exportlizenzverbräuche (tcgtc1520m000) eine Verbrauchsposition generiert. Wenn eine begrenzte Menge gilt, wird die versendete Menge in der Bestandseinheit des Artikels angegeben. Wenn ein begrenzter Wert gilt, wird der Sendungsbetrag mithilfe der internen Wechselkurse in die Lizenzwährung umgerechnet und als Verbrauch gespeichert. Der Wert ist der Betrag ohne Steuerbetrag und ohne Anschaffungsneben- oder Zusatzkosten.

Für Verkaufsauftragspositionen, für die keine Zahlung erforderlich ist, muss anstelle des Preises der VK-Auftragsposition der Zollwert verwendet werden. Wenn sich Preis und/oder Rabatte einer Lieferposition ändern, wird der entsprechende geänderte Betrag nicht als Bestandteil der Lizenzverbräuche angezeigt.

Außerdem gilt: Wenn ein Wareneingang für eine VK-Reklamationsauftragsposition, die mit einer Sendung verknüpft ist, bestätigt wird, braucht diese Menge bzw. dieser Wert nicht von der verbrauchten Menge/dem verbrauchten Wert der verbundenen Exportlizenz abgezogen zu werden.

Exportlizenzverbräuche werden in den Historieprogrammen nur dann archiviert, wenn das Kontrollkästchen Protokollieren im Programm Parameter Trade-Verwaltung (tcgtc0100m000) markiert ist.