Art der Prüfungen

Wenn eine Exportlizenz gefunden wird, werden zwei Arten von Prüfungen ausgeführt:

Mengenprüfung:

  • Bei einer VK-Auftragsposition wird die in die Bestandseinheit umgerechnete Auftragsmenge verwendet.
  • Bei einer Sendungsposition wird die zu versendende Menge (in der Bestandseinheit) verwendet.

Wertprüfung:

  • Bei einer VK-Auftragsposition erfolgt die Berechnung anhand folgender Formel: Nettobetrag der Auftragsposition - Auftragsrabattbetrag - Verkaufsauftragsbetrag.
  • Bei einer Sendungsposition entspricht der Wert dem Wert der zu versendenden Menge. Dieser Wert basiert auf dem Handelspreis des Verkaufsauftrags, der Lieferposition des Abrufs oder beidem. Der korrekte Materialpreis ist auch in der Sendungsposition angegeben.
  • Beträge werden unter Verwendung interner Wechselkurse in die Lizenzwährung umgerechnet.
  • Bei Sendungspositionen, deren Herkunft nicht Verkaufsauftrag oder VK-Lieferabruf ist, muss der Wert der zu versendenden Menge auf Basis des Handelspreises des Artikels ermittelt werden. Ansonsten kann, falls vorhanden, der Zollwert verwendet werden.
  • Wenn das Kontrollkästchen Begrenzungsmenge im Programm Exportlizenzen (tcgtc0120m000) markiert ist, wird eine Prüfung durchgeführt, um auf Basis des Feldes Sendungspositionswert für Lizenz sicherzustellen, dass der Wert der Sendungsposition versendet werden kann. Für diese Prüfung muss jedoch der Wert der Sendungsposition ermittelt werden.
Hinweis

Wenn der Wert der Sendungsposition den Sendungspositionswert für Lizenz der Lizenz überschreitet, schlägt die Compliance-Prüfung fehl. Es wird ein Compliance-Prüfungsfehler hinterlegt, bei dem der Grund für Verstoß im Programm Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1610m000) auf Betriebliches Problem gesetzt ist.