Die Waren müssen im Laufe des Versandprozesses am Standort des Lieferanten oder Vertragsnehmers akzeptiert oder abgelehnt werden, d. h. vor Bestätigung der Sendungen. Zuständig für dieses Annahmeverfahren ist üblicherweise ein Mitarbeiter des Lieferanten oder Vertragnehmers, der im Namen des Kunden handelt.
Annahme bei Ziel
Die Waren müssen bei Ankunft am Standort des Kunden akzeptiert oder abgelehnt werden.
Annahme bei Quelle und Ziel
Die Waren müssen sowohl am Standort des Lieferanten oder Vertragsnehmers als auch am Standort des Kunden akzeptiert oder abgelehnt werden.