Ändern eines einzelnen Vertrags

Um einen einzelnen Vertrag zu ändern, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Rufen Sie das Programm Service-Verträge (tsctm3100m000) auf, gehen Sie in das Menü Zusatzoptionen und klicken Sie auf die Option "Vertragsänderungen".
  2. Klicken Sie im Programm Vertragsgültigkeiten verwalten (tsctm3120m000) auf "Neu", um das Unterprogramm aufzurufen.
  3. Wählen Sie im Feld Art die Art der Änderung aus:
  4. Geben Sie eine Bezeichnung ein.
  5. Nehmen Sie die gewünschten Änderungen vor. Verwenden Sie bei Bedarf die Befehle aus dem Menü Zusatzoptionen, um die Installationen und/oder Deckungsbedingungen zu ändern oder um die Vertragssummen anzuzeigen.
  6. Klicken Sie auf Speichern.
  7. Prüfen Sie im Programm Vertragsgültigkeiten verwalten (tsctm3120m000) die Beträge. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt den Gültigkeitsbeginn der Änderung ändern (Voreinstellung: Tagesdatum), müssen Sie die Preise neu berechnen lassen und die geänderten Beträge prüfen.
  8. Gehen Sie zum Bestätigen der Änderungen in das Unterprogramm Vertragsgültigkeiten verwalten (tsctm3120m000), dort in das Menü Zusatzoptionen und klicken Sie auf Vertragsänderungen aktivieren. Der aktive Vertrag wird dann entsprechend geändert.
Hinweis
  • Für jede Änderung eines Vertrags legt das Paket LN neue Teilrechnungen an, die Sie im Programm Auf Vertrag basierende Teilrechnungen (tsctm4100m000) abfragen können.
  • Sie können einen Service-Vertrag nur dann ändern, wenn auf der Registerkarte Änderungsbedingungen des Programms Service-Verträge (tsctm3100m000) das auf die entsprechende Änderungsart bezogene Kontrollkästchen für diesen Vertrag markiert war, bevor er ausgewählt wurde.
  • Sie können unvorhergesehene Änderungen nicht für mehrere Verträge auf einmal vornehmen.
  • Sie können das Feld Art im Programm Vertragsgültigkeiten verwalten (tsctm3120m000) nur auf Verlängerung mit Indexierung setzen, wenn im Programm Service-Verträge (tsctm3100m000) die folgenden Kontrollkästchen markiert sind:
    • Vertragsverlängerung
    • Preisindexierung