Eintreibung uneinbringlicher Forderungen

Im Programm Eintreibung uneinbringlicher Forderungen verarbeiten (tfacr2216m000) können Sie die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen verarbeiten. Dieser Prozess ist in Ländern wie Malaysia und Großbritannien obligatorisch, um die Umsatzsteuer für Zahlungseingänge oder Zahlungen von Rechnungen einzutreiben, für die zuvor ein Ausgleich für uneinbringliche Forderungen stattgefunden hat. Bei diesem Prozess erfolgt eine Eintreibung uneinbringlicher Forderungen für alle ausgewählten Belege, für die zuvor ein Ausgleich stattgefunden hat und für die Zahlungseingänge oder Zahlungen erstellt wurden.

Nachdem der Prozess initiiert wurde, können Sie einen Stapel zum Buchen der Belege für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen erstellen. Die Buchungen zur Eintreibung uneinbringlicher Forderungen werden automatisch für alle ausgeglichenen Rechnungen und Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge generiert. Der Status aller im Stapel vorhandenen Belege muss auf "Fertig" oder "Gelöscht" gesetzt werden.

Hinweis

Die Buchungen für die Eintreibung für mehrere Rechnungen können mit einem Beleg verknüpft werden. Wenn jedoch zu viele Buchungspositionen auszugleichen sind, wird eine neue Belegnummer generiert.

Eintreibung zum Ausgleich uneinbringlicher Forderungen
  • Wählen Sie die Rechnungen, für die eine Eintreibung uneinbringlicher Forderungen erfolgen soll: Der Prozess zur Eintreibung zum Ausgleich uneinbringlicher Forderungen für Rechnungen mit Zahlungseingängen/Zahlungsausgängen, die nach dem Ausgleich uneinbringlicher Forderungen erfolgt sind, umfasst alle USt-Buchungen der Ursprungsrechnung, die einzutreiben sind, sowie die Korrekturpositionen. Wählen Sie die ausgeglichenen Rechnungen, für die in der bestimmten Periode Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge erfolgt sind.
  • Wählen Sie für alle Rechnungen, die eingetrieben werden sollen, die Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge/Zuordnungen: Der Eintreibungsprozess umfasst alle verknüpften Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge. Dieser Schritt umfasst alle Zuordnungen, die für die Rechnungsfirma vorhanden sind. Dies bedeutet, dass die für die Rechnungsfirma festgelegten Zahlungseingangsnummern für den Eintreibungsprozess verwendet werden. Der Prozess wählt dann den Rechnungsbetrag und die Zahlungseingangsbeträge auf der Ebene, für die die meisten Daten vorliegen, d. h. im Falle von segmentierten Rechnungen die Segmentebene und im Falle von nicht segmentierten Rechnungen die Rechnungsebene.
  • Durch diese Auswahl werden Rechnungsbetrag, offener Betrag und Zahlungseingangsbetrag für jedes Segment bzw. jede Rechnung abgerufen. Für jede(n) segmentierte(n) Zahlungseingang bzw. Zuordnung müssen alle ursprünglichen USt-Buchungen ausgewählt werden. Außerdem muss der zulässige Höchstwert für den Ausgleich mit den bereits ausgeglichenen und eingetriebenen Beträgen der Ursprungsrechnung (und ihrer Korrekturen) verglichen werden.

Folgende Schritte sind erforderlich, um festzulegen, ob ein Zahlungseingang eingetrieben werden muss.

  • Berechnen Sie die ursprüngliche Umsatzsteuer, die für den offenen Rechnungsbetrag anwendbar ist.
offener Betrag / Rechnungsbetrag * ursprünglicher USt-Betrag. Offener Betrag = Rechnungsbetrag - Zahlungseingangsbetrag (bis zu und einschließlich des Zahlungseingangs, der für die Eintreibung ausgewählt wurde).
  • Subtrahieren Sie den Gesamtbetrag für den Ausgleich uneinbringlicher Forderungen vom Gesamtbetrag für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen, um den Betrag zu erhalten, der zum Zeitpunkt des Generierens des Zahlungseingangs ausgeglichen werden kann. (Wenn anwendbar, muss die Gesamtsumme auf der Rechnung und den Segmenten basieren).
  • Reduzieren Sie den Betrag um die Beträge, die für denselben Zahlungseingang (und die Segmente) bereits eingetrieben wurden.

Ist der berechnete Betrag (ausgeglichen) höher als der zulässige Höchstwert (basierend auf dem offenen Betrag), müssen für die Eintreibung Buchungen erstellt werden. Die Berechnungen (ursprüngliche USt, die für den offenen Rechnungsbetrag anwendbar ist) können komplizierter werden, wenn für die Rechnung USt nach Skonto anwendbar ist. Der offene Betrag der Rechnung wird bestimmt, indem vom Rechnungsbetrag der eingegangene Betrag, Kreditprovisionen, Skontobeträge und Zahlungsdifferenzen (bezahlte einbehaltene Steuer) abgezogen werden. Der zu berechnete offene Betrag kann höher sein als der offene Rechnungssaldo. Der Betrag für den Ausgleich uneinbringlicher Forderungen wird nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Speichern von Buchungen im Beleg für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen

In der Debitorenbuchhaltung werden folgende Buchungen für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen erstellt:

  • Im Programm Nicht journalisierte Buchungen (tfgld3508m000):
    • Soll-Buchung auf dem Konto für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen
    • Haben-Buchung auf dem USt-Konto für USt-Korrekturen
  • Im Programm Mehrstufige USt-Codes nach Position (tfgld1109m000): Vorläufige Umsatzsteuer für die Haben-Buchung auf dem USt-Konto für USt-Korrekturen
  • Ausgleich/Eintreibung Uneinbringliche Forderungen nach Rechnung (tfacr2515m000): Bevor Sie die erste Buchung für die Eintreibung eines Zahlungseingangs erstellen, muss der ursprüngliche offene Betrag aktualisiert werden.
  • USt-Buchungspositionsdaten für uneinbringliche Forderungen: Die Verknüpfung mit den ursprünglichen Buchungen/Belegen muss hier erfasst werden:
    • Position für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen
    • Buchung der eingetriebenen ursprünglichen USt
    • Eingetriebene Rechnungsposition
    • Eingetriebene Zahlungseingangsposition
USt auf Abzüge

Wenn das Kontrollkästchen USt für Skonto/Zahlungsdifferenz korrigieren im Programm Parameter Zahlungswesen (tfcmg0100s000) markiert ist, führen Zahlungsdifferenzen, Skonti und Kreditprovisionen zu einem Steuerabzug. Diese Abzüge müssen separat bearbeitet werden. Obwohl bei einem Zahlungseingang ein Steuerabzug generiert wird, muss dennoch auch die Eintreibung der Steuer von früheren Ausgleichen berücksichtigt werden.

Die USt auf Abzüge betrifft Steuerbeträge, die bereits früher bezahlt wurden, während die Eintreibung der Steuer die Steuerzahlungen betrifft, die früher ausgeglichen wurden. Die Eintreibung zum Ausgleich uneinbringlicher Forderungen betrifft nur die ausgeglichene Steuer. Ein Ausgleich führt niemals zu einem steuerlich abzugsfähigen Betrag.