Buchungen für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen

Die Buchungen für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen werden auf dem Sachkonto für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen gebucht. Für diese Belege gelten folgende Bedingungen:

  • Belege, auf die der Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen anwendbar ist, müssen abgeschlossen sein, einschließlich Korrekturen.
  • Der offene Posten muss im festgelegten Auswahlbereich liegen.
  • Die Rechnung und Rechnungsschemata können ggf. nicht für Zahlungseingang oder Zahlung ausgewählt werden.
  • Wenn im Programm Firmengruppenparameter (tfgld0101s000) das Kontrollkästchen Segmentberichte markiert ist, muss der offene Posten segmentiert werden.
  • Alle vorherigen Buchungen für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen für die Ursprungsrechnung und die mit der Ursprungsrechnung verbundenen Belege müssen abgeschlossen werden.

Die ursprünglichen USt-Buchungen, die mit dem offenen Posten verbunden sind, müssen als Teil der Steuererklärung eingereicht werden. Für jede ursprüngliche USt-Buchung müssen Buchungspositionen für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen erstellt werden. Der Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen erfolgt durch eine Buchung vom Umsatzsteuerkonto (Soll) auf das Konto für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen (Haben). Der USt-Betrag muss mit dem Steuerbetrag und den analytischen Unterkonten der ursprünglichen USt-Buchung belastet werden. Das Feld "USt-Betrag" muss auf Null bleiben und die USt wird direkt in die Buchungsposition gebucht.

Für die vorläufige Umsatzsteuer müssen Buchungen erstellt werden, wobei diese den ganzen USt-Betrag enthalten müssen. Die analytischen Unterkonten müssen von der ursprünglichen Buchung abgeleitet werden. Buchungen für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen müssen in der Landeswährung der Rechnungsfirma erfolgen. Der Betrag in Landeswährung der ursprünglichen USt-Buchungen dient als Basis zum Erstellen der Ausgleichsbuchungen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der USt-Betrag in Landeswährung ausgeglichen wird.

Beim Verarbeiten des Ausgleichs bei uneinbringlichen Forderungen wird im Programm Ausgleich/Eintreibung Uneinbringliche Forderungen nach Rechnung (tfacr2515m000) eine Zusammenfassung aller Buchungen erstellt. Daten, die sich auf die Buchungspositionen für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen, die ursprünglichen USt-Buchungen und die Rechnungspositionen beziehen, werden in der USt-Buchungsposition für uneinbringliche Forderungen erfasst.

Buchungen beim Ausgleich oder Eintreiben von uneinbringlichen Forderungen

USt-Korrekturen beim Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen:

Umsatzsteuer

ArtKonto
SollUmsatzsteuerkonto für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen des ursprünglichen USt-Satzes für USt-Land
HabenKonto der kaufmännischen Firma für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen

 

Vorsteuer

ArtKonto
SollKonto der kaufmännischen Firma für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen
HabenUmsatzsteuerkonto für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen des ursprünglichen USt-Satzes für USt-Land

 

USt-Korrekturen beim Eintreiben uneinbringlicher Forderungen:

Verkaufssteuern (US)

ArtKonto
SollKonto der kaufmännischen Firma zur Eintreibung uneinbringlicher Forderungen
HabenUmsatzsteuerkonto für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen des ursprünglichen USt-Satzes für USt-Land

 

Vorsteuer

ArtKonto
SollUmsatzsteuerkonto für die Eintreibung uneinbringlicher Forderungen des ursprünglichen USt-Satzes für USt-Land
HabenKonto der kaufmännischen Firma zur Eintreibung uneinbringlicher Forderungen

 

Mehrstufige Steuercodes

Die ursprünglichen Buchungen können mehrstufige Steuercodes haben. Für die ursprüngliche Buchungsposition werden mehrstufige USt-Positionen erstellt. Die Buchung für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen ist eine Buchungsposition mit Betrag Null und einem mehrstufigen USt-Code. Basierend auf diesen Werten erstellt ERP LN USt-Buchungen für die Position zum Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen.

Aufgewendete Vorsteuer-Codes (Einkauf)

Die beim Einkauf aufgewendete Vorsteuer für USt-Buchungen von Eingangsrechnungen kann nicht ausgeglichen werden. Die aufgewendete Vorsteuer wird an den Lieferanten bezahlt und zählt zu den Kosten, die nicht eingefordert werden können. Die im Programm USt-Analyse (tfgld1520m000) verwendete Aufgewendete Vorsteuer (Einkauf) hat keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer, die für die Ausgangsrechnung berechnet wird. Wenn diese Steuerart Ausgangsrechnungen verfügbar ist, kann diese Steuer ausgeglichen werden.

Berechnung von Beträgen

In LN können Buchungen segmentiert werden. Demzufolge werden auch USt-Buchungen von offenen Posten segmentiert. Offene Beträge von segmentierten Schemata werden proportional ausgeglichen. Die verbundenen Buchungen für Zahlungseingänge werden ebenfalls segmentiert. Diese Informationen sind hilfreich zum Bestimmen der Menge von segmentierten Buchungen, für die bereits eine Zahlung eingegangen ist, einschließlich der Umsatzsteuer dieser Zahlungseingänge. Der Ausgleich erfolgt für die Umsatzsteuer der Segmente, für die keine Zahlungseingänge eingegangen sind.

Beispiel

Segmentierte Rechnung:

Ausgangsrechnung: 100 EUR

  • Buchungsposition 1: 50 EUR, 5 EUR USt (10 %), Segment A
  • Buchungsposition 2: 40 EUR, 5 EUR USt (5 %), Segment B

Zahlungseingang: 30 EUR, Segment A

Offener Betrag:

  • 25 EUR, Segment A (der proportionale "offene" USt-Betrag beträgt 2,27 EUR – (25 / 55 * 5))
  • 45 EUR, Segment B (der proportionale "offene" USt-Betrag beträgt 5 EUR)

Die Beträge für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen lauten:

  • 2,27 EUR, Segment A
  • 5 EUR, Segment B

Basierend auf den oben genannten Beträgen werden im Beleg für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen zwei USt-Buchungen generiert.

Nicht segmentierte Rechnung:

Ausgangsrechnung: 100 EUR

  • Buchungsposition 1: 50 EUR, 5 EUR USt (10 %), Segment A
  • Buchungsposition 2: 40 EUR, 5 EUR USt (5 %), Segment B

Zahlungseingang: 30 EUR, Segment A

Offener Betrag:

70 EUR (der proportionale "offene" USt-Betrag beträgt 3,50 EUR – (70 / 100 * 5))

Im Beleg für den Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen werden zwei USt-Buchungen generiert.

  • Buchungsposition 1: 3,50 EUR USt (10 %)
  • Buchungsposition 2: 3,50 EUR USt (5 %)
Hinweis

Um den richtigen Betrag auszugleichen, müssen Sie vor der Berechnung des Ausgleichsbetrags die offenen Skontobeträge vom offenen Betrag ausschließen.