Einführung über den Ausgleich und die Eintreibung uneinbringlicher ForderungenAusgleich bei uneinbringlichen Forderungen - Debitoren Der Prozess der Rückforderung von Mehrwertsteuer bei uneinbringlichen Forderungen wird auch "Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen - Debitoren" genannt. Zum Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen kommt es, wenn ein Kunde die Zahlung (ganz oder teilweise) an einen Lieferanten nicht erbringt, der die Mehrwertsteuer bereits gebucht hat. Basierend auf speziellen Kriterien/Bedingungen (landesabhängig) erlauben die Steuerbehörden im Falle von uneinbringlichen Forderungen eine Rückforderung der bereits bezahlten Mehrwertsteuer. Beispiel: In Malaysia ist es Firmen gestattet, den bezahlten Steuerbetrag, der ganz oder teilweise für steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen bezahlt wurde, im Falle von uneinbringlichen Forderungen auszugleichen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen - Kreditoren Der Prozess der Rückforderung von Umsatzsteuer bei uneinbringlichen Forderungen wird auch "Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen - Kreditoren" genannt. Zum Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen kommt es, wenn eine Firma die Zahlung (ganz oder teilweise) für Waren oder Dienstleistungen am Ende einer bestimmten Periode nicht an einen Lieferanten erbringt. Bei diesem Szenario muss die Firma die Umsatzsteuer, die sich auf die nicht geleistete Zahlung bezieht, in eine Mehrwertsteuer umkehren. Eintreibung uneinbringlicher Forderungen Wenn eine Firma im Falle eines geforderten Ausgleichs bei uneinbringlichen Forderungen eine Zahlung über einen Teilbetrag der Forderung erhält, muss für den bereits geforderten Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen eine Korrektur erfolgen. Wenn im Falle einer Zahlung für einen Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen eine Firma den Lieferanten für Waren oder Dienstleistungen bezahlt, muss eine Korrektur für den bereits bezahlten Ausgleich bei uneinbringlichen Forderungen erfolgen. Dies geschieht durch eine Reduzierung der Umsatzsteuer für Einkäufe in der Periode, in der die Zahlung eingeht.
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