Budgetprüfung bei Bestellanforderungen

Budgetprüfung bei Bestellanforderungen
  1. Ablauf für Bestellanforderungen

    • Erstellen Sie im Programm Anforderungspositionen (tdpur2600m000) eine neue Anforderungsposition, geben Sie den Artikel und die Bestellmenge an.
    • Markieren Sie die Anforderungsposition und klicken Sie auf Budgetkontenverteilung. Das Programm Budgetkontenverteilung (tcbgc1100m000) wird aufgerufen. Löschen Sie die Position und fügen Sie den für das Budgetkonto definierten Sachkonten-Code ein.
    • Klicken Sie auf Vorlegen, um die Anforderung vorzulegen. Siehe: Behandlung von Budgetausnahmen, falls eine Ausnahme auftritt.
    • Überprüfen Sie, ob sich der Anforderungsstatus von Erstellt zu Vorgelegt ändert.
    • Genehmigen Sie die Anforderung. Der Status ändert sich zu Genehmigt.
    • Klicken Sie auf Anforderungen umwandeln, um aus der Anforderung eine Bestellung zu machen.
  2. Ablauf der Budgetprüfung

    • Der Zeitpunkt der Budgetprüfung hängt von dem Parameter ab, den Sie im Programm Budgetrichtlinie (tfbgc0110m000) in der Registerkarte Bestellanforderungen festgelegt haben:
      • Beim Erfassen der Bestellanforderung, wenn Sie die Option Belegerfassung markiert haben
      • Beim Vorlegen der Anforderung, wenn Sie die Option Belegvorlage markiert haben
      • Beim Genehmigen der Anforderung, wenn Sie die Option Beleggenehmigung markiert haben.
  3. Budgetsalden

    Überprüfen Sie die Budgetsalden. Der Budgetsaldo des Typs "Mittelbindung" wird aktualisiert, der Zuteilungsbetrag wird storniert.

    • Überprüfen Sie im Programm Budgetsalden (tfbgc3500m000) die Felder Bindung und Zuteilung.
    • Überprüfen Sie die im Programm Budgetbuchungen (tfbgc4500m000) generierten Budgetbuchungen.
Hinweis

Nach der Budgetprüfung ist im Programm Budgetkontenverteilung (tcbgc1100m000) das Feld Budgetausnahme markiert, falls die Buchung gesperrt ist oder eine Ausnahme aufgetreten ist. Sie müssen die Ausnahme beheben, bevor Sie die Budgetprüfung erneut durchführen können. Siehe: Behandlung von Budgetausnahmen.