Massenkorrektur für anlagenbezogene Bewertungsbereiche

Korrekturen werden pro Bewertungsbereich erfasst, um die Werte zu ändern, die von Bewertungsbereich zu Bewertungsbereich unterschiedlich sein können. Massenkorrekturen werden pro Bewertungsbereich erfasst, um eine größere Anzahl von Änderungen in einem oder mehreren der anlagenbezogenen Bewertungsbereiche vorzunehmen.

Wenn Sie die zu korrigierenden Felder und Werte angeben, müssen Sie für jedes Feld Operatoren und Werte eingeben. Beispiel: Wenn Sie die Nutzungsdauer einer Anlage von 10 auf 15 Perioden erhöhen möchten, können Sie das Pluszeichen in der Zeile des Felds Nutzungsdauer (Einheiten) markieren und als Änderungswert 5 eingeben. Sie können auch den Operator zum Ersetzen wählen und als Änderungswert 15 eingeben.

Nach Eingabe der Operatoren und Werte wählen Sie die Bewertungsbereiche, für die LN die Änderungen durchführen soll, und legen Sie das Datum fest, ab dem die Korrektur gelten soll. Je nach den korrigierten Werten muss LN die Abschreibung unter Umständen neu berechnen. Bei Korrekturen von Werten führt LN die Neuberechnung ab dem Datum durch, ab dem die Korrektur gelten soll.

Hinweis

Der Gültigkeitsbeginn darf nicht vor dem Inbetriebnahmedatum der Anlage liegen.