Skonto bzw. KreditprovisionWenn kein Zahlungs- bzw. Zahlungseingangsschema für die Rechnung vorhanden ist, für die Sie eine Zahlung erstellen, bestimmt LN den zu zahlenden/geforderten Vorgabebetrag auf folgender Basis:
Der Parameter KrPv/Skonti auf Teilzahlungen im Programm Parameter Zahlungswesen (tfcmg0100s000) bestimmt, wie Skonti auf Teilzahlungen berechnet werden. Wenn dieser Parameter auf Keine gesetzt ist, werden keine Standardskontobeträge angezeigt. Wenn der Parameter KrPv/Skonti auf Teilzahlungen auf Anteilig gesetzt ist, wird der Standardskontobetrag wie in folgendem Beispiel berechnet: Beispiel 1 Der Zahlungsbetrag einer Eingangsrechnung beläuft sich auf 100 Euro. Der zulässige Skontobetrag beläuft sich auf 8 Euro. Als Vorgabebetrag der ersten Zahlung ergibt sich: Bezahlter Betrag = 92 Euro. Berechnetes Skonto = 8 Euro. Bei einem Teilzahlungsbetrag von 20 Euro ergibt sich ein Standardskonto von 1,74 Euro (20 * 100/92 * 8/100). Als Vorgabebetrag der zweiten Zahlung ergibt sich dann: Zu zahlender Betrag = 72 Euro. Standardskonto: 72 * 100/92 * 8/100 = 6,26 Euro Wenn der Parameter KrPv/Skonti auf Teilzahlungen auf Vollständig gesetzt ist, wird der Standardskontobetrag wie in folgendem Beispiel berechnet: Beispiel 2 Der Zahlungsbetrag einer Eingangsrechnung beläuft sich auf 1.000 Euro. Für diese Rechnung gelten folgende Skontofristen:
Der für die erste Zahlung eingegebene bezahlte Betrag beläuft sich auf 800 Euro und der entsprechende Skontobetrag auf 18 Euro. Die nächste Teilzahlung über 200 Euro erfolgt am 15.01.2017. Der Standardskontobetrag ist Null. Auf Basis des Zahlungsbelegdatums bestimmt LN das für dieses Datum gewährte Skonto: 15 Euro. Wenn dieser Betrag unter dem Skonto liegt, das bei der ersten Zahlung gewährt wurde (18 Euro), wird der angezeigte Betrag auf Null gesetzt. Hinweis Der zu zahlende Vorgabebetrag wird zunächst in der Rechnungswährung berechnet. Wenn die Währung der Zahlung bzw. des Zahlungseingangs nicht mit der Rechnungswährung übereinstimmt, wird der Betrag anhand der Wechselkurse beider Währungen in der Rechnungswährung berechnet. Wenn für die Rechnungswährung ein fester Wechselkurs vorliegt, wird dieser Kurs verwendet.
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