Massenabschreibung von Anlagen

Für eine große Anzahl von Anlagen werden gleichzeitig Massenabschreibungen vorgenommen, um den periodenbezogenen Wertverlust zu erfassen. Eine Anlage kann jederzeit nach erfolgter Aktivierung und vor vollständigem Abgang oder Deaktivierung abgeschrieben werden. Nur Anlagen auf Vintage- oder Group-Konten (USA) können auch nach dem Abgang kumuliert abgeschrieben werden.

Massenabschreibungen können für Werte vorgenommen werden, die sich auf Anlagen oder bestimmte mit den Anlagen verbundene Bewertungsbereiche beziehen. Weitere Information zur Abschreibung bestimmter Bewertungsbereiche finden Sie unter Abschreiben anlagenbezogener Bewertungsbereiche.

Für jeden markierten Bewertungsbereich prüft LN zunächst, ob es Zeit für eine Abschreibung ist. Diese Prüfung erfolgt durch Vergleich des Abschreibungsintervalls mit dem letzten Abschreibungsdatum. Wenn es sich um eine Periode handelt, in der eine Abschreiben erfolgen soll, und noch keine Abschreibung gebucht wurde, leitet LN die erforderlichen Abschreibungsdaten an den Abschreibungsprozess weiter.

Beispiel

Das Intervall gibt an, dass die Anlage im Januar, Februar und März abgeschrieben werden sollte, doch es ist bereits April. LN prüft dann das letzte Abschreibungsdatum, um zu sehen, ob bis März abgeschrieben wurde. Wenn nicht, wird die Abschreibung für alle restlichen Perioden durchgeführt.

Wenn das Sachkonto für eine der Perioden geschlossen ist, verarbeitet LN die Abschreibung als eine große Buchung für die aktuelle Periode. Wenn das Sachkonto offen ist, erfolgt für jede Periode eine Buchung. Die Abschreibung wird bis zum Enddatum der gewählten Periode berechnet.

Hinweis

Über das laufende Geschäftsjahr hinaus können keine Abschreibungen vorgenommen werden. Hierzu müssen Sie erst die letzte Periode im Programm Periodenabschluss (tffam8205m000) abschließen.