| Mögliche WerteKeine Für den Anlagenabgang gelten keine bestimmten Regeln. Periode Anlagenabgang Die Periode, in die der Anlagenabgang fällt, muss vollständig abgeschrieben sein. Vorangehende Periode Die Periode vor der Periode, in die der Anlagenabgang fällt, muss vollständig abgeschrieben sein. 1./2. Halbjahr Wenn der Anlagenabgang zwischen den 1. Januar und den 30. Juni eines normalen Kalenderjahres fällt, müssen die Abschreibungen für dieses Halbjahr vor dem Abgang erfolgen. Wenn der Anlagenabgang zwischen den 1. Juli und den 31. Dezember fällt, muss das zweite Halbjahr vor dem Abgang vollständig abgeschrieben sein. Jahr des Anlagenabgangs Das Jahr, in das der Anlagenabgang fällt, muss vor dem Abgang vollständig abgeschrieben sein. Vorjahr Im Abgangsjahr darf überhaupt keine Abschreibung erfolgen.
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