VK-LieferabruffreigabenMit einem VK-Lieferabruf verknüpfte Artikel werden auf der Basis der Anforderungsart versendet. Die Bedarfsart Fest kann jedoch von der zuvor empfangenen Bedarfsart Geplant abweichen. Wenn Sie Freigaben verwenden, erhalten Sie von Ihrem Kunden die Berechtigung, Waren herzustellen oder Rohmaterial bis zu einer bestimmten Menge zu kaufen, bevor die Anforderungsart Fest übermittelt wird. Durch die Verwendung dieses Prozesses müssen die Kunden für die Herstellung und/oder für Rohmaterial aufkommen, und zwar unabhängig davon, ob die Waren abgerufen wurden. Mehrere Arten von Freigaben sind möglich:
Hinweis
Empfangen von Freigaben Sie erhalten die Fertigungs-/Materialfreigaben für einen VK-Lieferabruf von Ihrem Kunden. Daher geben die Fertigungs-/Materialfreigaben, die Sie im Programm VK-Lieferabrufe (tdsls3111m000) empfangen, die Fertigungs-/Materialfreigaben wieder, die mit den EK-Freigabepositionen Ihres Handelspartners verknüpft sind. Wenn der VK-Lieferabruf genehmigt wird, speichert LN die empfangenen Fertigungs-/Materialfreigaben im Programm Fertigungs-/Materialfreigaben (tdsls3134m000). Weitere Informationen darüber, wie Ihr Handelspartner die Fertigungs-/Materialfreigaben bestimmt, wenn Ihr Handelspartner LN einsetzt, finden Sie unter Freigaben für EK-Lieferabrufe. Zurücksetzen von Freigaben Es hängt von der Einstellung des Kontrollkästchens Fortschrittszahlen synchronisieren im Programm Abrufbedingungen (tctrm1131m000) ab, wann und wie die Freigaben zurückgesetzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Zurücksetzen von VK-Lieferabruffreigaben. Zurücksetzen von höchsten Fertigungsfreigaben/Materialfreigaben Wie höchste Fertigungsfreigaben und höchste Materialfreigaben zurückgesetzt werden, richtet sich nach der Einstellung des Parameters Freigaben in den Programmen Artikel - Kunde (tdisa0510m000) und Logistikdaten für VK-Vertragsposition (tdsls3102m000). Weitere Informationen dazu finden Sie unter Zurücksetzen von höchsten Fertigungsfreigaben/Materialfreigaben für VK-Lieferabrufe.
| |||