EK-Verträge in Mehrfirmenstrukturen

In einer Mehrfirmenstruktur können Sie zentrale Verträge und unternehmensweite EK-Verträge definieren.

Zentrale Verträge

Zentrale Verträge können von verschiedenen Einkaufsabteilungen in verschiedenen logistischen Firmen verwendet werden.

Zentrale Verträge umfassen die folgenden Funktionen:

  • Die zentrale Einkaufsabteilung verwaltet den Einkaufsvertrag und Einkaufspreis.
  • Preis- und Logistikvereinbarungen werden auf einer zentralen Ebene nach EK-Vertragsposition festgelegt.
  • Jede einzelne logistische Firma kauft Waren direkt von den Lieferanten, wickelt Wareneingänge ab und bezahlt Rechnungen.
  • Die lokalen Bestellungen basieren auf den Bedingungen, Preisen und Rabatten, die im zentralen Vertrag festgelegt sind.
  • Die von den lokalen Firmen eingekauften Mengen werden im zentralen Vertrag verdichtet.
  • In der Firma, die den zentralen Vertrag verwaltet, können Sie keine EK-Feinabrufe zur Aktualisierung der geplanten Bestandsbuchungen verwenden, weil der Bestand in anderen Firmen vorhanden ist. Sie können die EK-Feinabrufe nur zum Anzeigen von Daten verwenden.
  • LN erfasst die Lieferantenleistungsdaten lokal in den Firmen, die die Bestellungen aufgeben.
Hinweis

Bevor Sie zentrale Verträge verwenden können, müssen die Firmen gemeinsam auf die Vertragstabellen zugreifen können. Dies wird über logische Tabellenverknüpfungen oder durch Replikation ermöglicht.

Wenn Sie die Tabelle mit Vertragspositionen freigeben, muss das Kontrollkästchen Unternehmensweite EK-Verträge verwenden im Programm Parameter EK-Verträge (tdpur0100m300) die gleichen Werte für alle Firmen aufweisen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

  • User's Guide for Multicompany Structures (U9504 US)
  • User's Guide for Multicompany Table Sharing (U9505 US)
Unternehmensweite EK-Verträge

Unternehmensweite EK-Verträge können verwendet werden, um Preisvereinbarungen (nach EK-Vertragsposition) zentral und logistische Vereinbarungen (nach EK-Vertragspositionsdaten) dezentral festzulegen.

Unternehmensweite EK-Verträge bieten Ihnen die Möglichkeit, Preisvereinbarungen auf Firmenebene zu treffen und diese Preise dann auf Standortebene zu verwenden. Sie können unternehmensweite EK-Verträge nur für Abrufe nach dem Bringprinzip verwenden.

Hinweis

Unternehmensweite EK-Verträge werden auf der Vertragskopfebene nicht genannt, jedoch auf der Positionsebene. Daher kann ein EK-Vertrag sowohl Positionen der Art Gesamt sowie Positionen der Art Vertragsposition enthalten. Positionen der Art "Gesamt" sind mit Vertragspositionsdaten verknüpft, die nur auf unternehmensweite EK-Verträge angewendet werden können. Vertragspositionen können auf reguläre EK-Verträge angewendet werden.

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