EK-Verträge in MehrfirmenstrukturenIn einer Mehrfirmenstruktur können Sie zentrale Verträge und unternehmensweite EK-Verträge definieren. Zentrale Verträge Zentrale Verträge können von verschiedenen Einkaufsabteilungen in verschiedenen logistischen Firmen verwendet werden. Zentrale Verträge umfassen die folgenden Funktionen:
Hinweis Bevor Sie zentrale Verträge verwenden können, müssen die Firmen gemeinsam auf die Vertragstabellen zugreifen können. Dies wird über logische Tabellenverknüpfungen oder durch Replikation ermöglicht. Wenn Sie die Tabelle mit Vertragspositionen freigeben, muss das Kontrollkästchen Unternehmensweite EK-Verträge verwenden im Programm Parameter EK-Verträge (tdpur0100m300) die gleichen Werte für alle Firmen aufweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Unternehmensweite EK-Verträge Unternehmensweite EK-Verträge können verwendet werden, um Preisvereinbarungen (nach EK-Vertragsposition) zentral und logistische Vereinbarungen (nach EK-Vertragspositionsdaten) dezentral festzulegen. Unternehmensweite EK-Verträge bieten Ihnen die Möglichkeit, Preisvereinbarungen auf Firmenebene zu treffen und diese Preise dann auf Standortebene zu verwenden. Sie können unternehmensweite EK-Verträge nur für Abrufe nach dem Bringprinzip verwenden. Hinweis Unternehmensweite EK-Verträge werden auf der Vertragskopfebene nicht genannt, jedoch auf der Positionsebene. Daher kann ein EK-Vertrag sowohl Positionen der Art Gesamt sowie Positionen der Art Vertragsposition enthalten. Positionen der Art "Gesamt" sind mit Vertragspositionsdaten verknüpft, die nur auf unternehmensweite EK-Verträge angewendet werden können. Vertragspositionen können auf reguläre EK-Verträge angewendet werden.
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