Steuererfassung im AuslandFür ein Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern können Sie kaufmännische Firmen mit einer registrierten USt-ID-Nummer in jedem Land einrichten. Die Buchungen jeder Abteilung müssen zusammen mit der USt-ID-Nummer der Firma in diesem Land zu Steuerzwecken an die Behörden des jeweiligen Landes gemeldet werden. In manchen Situationen müssen Buchungen jedoch zur Besteuerung im Ausland gemeldet werden. Um Steuern außerhalb des eigenen Stammlandes melden zu können, muss ein Unternehmen eine registrierte USt-ID-Nummer in diesem Land aufweisen, unabhängig davon, ob die Firma in diesem Land über Mitarbeiter, Standorte, Bestand oder andere Vermögenswerte/Anlagen verfügt. In den folgenden Fällen ist eine registrierte USt-ID-Nummer in Ländern außerhalb des Stammlandes der Firma erforderlich:
Im Bestimmungsland zu versteuernde Buchungen Buchungen können im Bestimmungsland der Steuer unterliegen:
Der Steuer unterliegende Transaktionen im Bestimmungsland sind oft Liefer-und-Installationsprojekte. Da sich Projekte in der Regel durch Einmaligkeit auszeichnen, unterstützt LN als Steuerland nur das Stammland für VK-Lieferabrufe und EK-Lieferabrufe, die normalerweise vorhersehbar und repetitiv sind. Im Ausland der Steuer unterliegende Buchungen können sein:
Bei im Ausland der Steuer unterliegenden Buchungen müssen Sie eine eigene kaufmännische Firma zur Steueranmeldung im Ausland anlegen. Anforderungen an die Steueranmeldung An die Steueranmeldung im Ausland gelten die folgenden Anforderungen:
Informationen darüber, wie Steuermeldungen im Ausland in LN implementiert sind, finden Sie unter Steueranmeldung im Ausland - Konzepte.
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