Akkreditiv im Inlandsverkauf (tcgtc0650m200)

Mit diesem Programm können Sie Akkreditive im Inlandsverkauf anzeigen und verwalten.

Die Registerkarten im Positionsbereich dieses Programms beziehen sich auf die folgenden Programme:

RegisterkarteProgramm
Dokumente Dokumente für Akkreditive im Inlandsverkauf (tcgtc0151m200)
Gebühren und Provisionen Gebühren und Provisionen für Akkreditive im Inlandsverkauf (tcgtc0152m200)
Verknüpfte Dokumente Mit Akkreditiven im Inlandsverkauf verknüpfte Dokumente (tcgtc2545m200)
Verbräuche Verbräuche bei Akkreditiven im Inlandsverkauf (tcgtc2546m200)
Prüfergebnisse Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000)
Kommentare Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000)

 

 

Firmensatz

Ein Satz bestehend aus kaufmännischen Firmen, für die Sie bestimmte Umsatzsteuerdaten einrichten und/oder gleichzeitig Berichte wie den Intrastat-Bericht generieren können. Ein solcher Satz kann eine oder mehrere kaufmännische Firmen enthalten.

Firma

Arbeitsumgebung, in der Sie logistische oder finanzielle Buchungen vornehmen können. Alle Buchungsdaten werden in der Datenbank der Firma gespeichert.

Je nach Art der Daten, die in der Firma verwaltet werden, handelt es sich um eine:

  • Logistische Firma
  • Kaufmännische Firma
  • Logistische und kaufmännische Firma

In einer Mehrfirmenstruktur können einige Datenbanktabellen für nur eine Firma gelten, während diese Firma andere Datenbanktabellen gemeinsam mit weiteren Firmen nutzt.

Akkreditiv-ID

Die generierte ID-Nummer des Akkreditivs.

Version

Die Versionsnummer des Akkreditivs. Diese Nummer wird um 1 heraufgesetzt, wenn ein Dokument verknüpft oder die Genehmigung des Akkreditivs aufgehoben wird, um Änderungen vorzunehmen.

Hinweis

Sie können nur die jeweils jüngste Version des Akkreditivs ändern.

Genehmigt

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wurde das Akkreditiv genehmigt.

Akkreditivnummer

Die manuell erfasste Nummer des Akkreditivs, zum Beispiel die Nummer des Akkreditivexemplars, das Sie von der avisierenden Bank oder der eröffnenden Bank erhalten haben.

Revolvierend

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein revolvierendes Akkreditiv.

Unwiderruflich

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein unwiderrufliches Akkreditiv.

Übertragbar

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein übertragbares Akkreditiv.

Standby

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, handelt es sich um ein Akkreditiv der Art Standby.

Text

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist ein Zusatztext zum Akkreditiv verfügbar.

Der Text, auf den in diesem Feld Bezug genommen wird, wird mithilfe des Editors erstellt, den Sie in der Symbolleiste auswählen können. Hinweise/Kommentare können Sie aber auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) anlegen, das über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" aufgerufen werden kann.

Währung

Ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel, z. B. Münzen, Wechsel, Banknoten.

Die folgenden Währungssysteme sind in LN verfügbar:

  • Hauswährung, die von den Firmen intern verwendet wird, um Kosten zu kalkulieren, Plandaten zu erfassen und Umsatzsteuerbeträge zu buchen
  • Buchungswährung, die im Geschäft mit Handelspartnern eingesetzt wird, z. B. für Aufträge oder Rechnungen
Auftraggeber

Der Käufer, auch Kunde genannt.

Betrag

Der aufgrund des Akkreditivs zu zahlende Betrag.

Maximaler Betrag

Der den Akkreditiv betrag übersteigende Betrag, der durch das Akkreditiv gedeckt ist.

Die abschließende Summe, die der Käufer zahlen muss, kann höher als der Originalbetrag aus dem Akkreditiv sein, zum Beispiel, um Fracht- oder Versicherungskosten einzuschließen.

Der maximale Betrag wird entweder manuell angegeben oder durch Hinzufügen des im Feld Betragstoleranz (+) festgelegten Prozentsatzes berechnet.

Bestellter Verbrauchsbetrag

Der Auftragsgesamtbetrag der Dokumentpositionen, die mit dem Akkreditiv verknüpft sind.

Details zu diesem Betrag sind auf der Registerkarte "Verbräuche" im Positionsbereich dieses Programms zu finden.

Verwandte Themen

Gelieferter Verbrauchsbetrag

Der Gesamtwert der Waren aus bestätigten Sendungspositionen beziehungsweise Wareneingangspositionen, die zu Dokumentpositionen gehören, die mit dem Akkreditiv verknüpft sind.

Details zu diesem Betrag sind auf der Registerkarte "Verbräuche" im Positionsbereich dieses Programms zu finden.

Handelslizenz-Referenznummer

Die Lizenz, die unter dem Akkreditiv verkauften Waren zu importieren bzw. zu exportieren.

Lizenzablaufdatum

Das Datum, an dem die Handelslizenz endet.

Warenbeschreibung

Die Bezeichnung/Beschreibung, der unter dem Akkreditiv verkauften Waren.

Referenz zu Voravis

Ein kurzes Avis über das Dokumentenakkreditiv, das von der eröffnenden Bank an die avisierende Bank übermittelt wird. Es informiert den Empfänger, dass der Käufer ein Akkreditiv über einen bestimmten Betrag für den Verkäufer (Begünstigten) eröffnet hat.

Informationen an den Empfänger

Zusätzliche Information des Absenders, der eröffnenden Bank, an den Empfänger, die avisierende Bank, über die Verrechnung des Akkreditivs.

Zusatzbedingungen

Weitere Bedingungen zur Verrechnung des Akkreditivs.

Hinweis

Sie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.

Anmerkungen

Zusätzliche Informationen über die Bedingungen des Akkreditivs.

Hinweis

Sie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.

Anwendbare Richtlinien

Die Richtlinien, denen das Akkreditiv unterliegt.

Zulässige Werte

  • EUCP Latest Version (eUCP Neueste Version)
  • EUCPURR Latest Version (eUCP URR Neueste Version)
  • ISP Latest Version (ISP Neueste Version)
  • Othr (Sonstige)
  • UCP Latest Version (UCP Neueste Version)
  • UCPURR Latest Version (UCP URR Neueste Version)
Verfügbar durch

Die Optionen für die Verfügbarkeit des Akkreditivs.

Zulässige Werte

  • Sichtzahlung
    Die Zahlung wird veranlasst, sobald die akkreditivgerechten Dokumente der eröffnenden Bank oder der im Akkreditiv genannten Bank vorgelegt werden. Die benannte Bank erfüllt ihre Zahlungsverpflichtung auf Rückgriffsbasis (Recourse). Die benannte Bank kann die Rückgabe des dem Begünstigten ausgezahlten Betrags verlangen, wenn die eröffnende Bank die Dokumente für nicht akkreditivkonform befindet.
  • Hinausgeschobene Zahlung (Nachsicht-Akkreditiv)
    Die Zahlung erfolgt nach dem im Akkreditiv genannten Zeitraum. Die Zahlungsperiode wird in der Regel als bestimmte Anzahl an Tagen ab dem Datum der Vorlage der Dokumente oder ab dem Datum des Transportdokuments festgelegt. Für hinausgeschobene Zahlungen sind keine Wechsel oder Tratten erforderlich.
  • Akzept
    Die Zahlung erfolgt am Fälligkeitsdatum, nachdem die Bank den durch den Käufer vorgelegten Wechsel und die geforderten Dokumente akzeptiert hat.
  • Negoziierung
    Es wird geprüft, ob die für ein Akkreditiv vorgelegten Dokumente den Anforderungen entsprechen, bevor die Mittel an den Verkäufer freigegeben werden.
Bestätigungsanweisung

Der Anweisungsmodus der bestätigenden Bank (neben dem der eröffnenden Bank) die Akkreditivkonformität der geforderten Dokumente, die der Verkäufer vorgelegt hat, zu achten oder zu negoziieren.

Zulässige Werte

  • Confirm (Offene Bestätigung)
    Der Empfänger muss den Kredit bestätigen.
  • May add (Offene Bestätigung)
    Der Empfänger kann seine Bestätigung des Kredits hinzufügen, wenn gewünscht.
  • Without (Stille Bestätigung)
    Der Empfänger ist nicht verpflichtet, den Kredit zu bestätigen.
Wechsel fällig am

Der Zeitpunkt, zu dem die durch das Akkreditiv gedeckten Wechsel gezogen werden müssen: bei Sicht oder nach einer bestimmten Anzahl Tage.

Hinweis

Wenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen festlegen. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.

Wenn die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthalten, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.

Bezogener

Die Partei, von der die Akzeptanz und Zahlung eines Wechsels, Schecks oder Akkreditivs auf Vorlage desselben oder an einem bestimmten Datum (Fälligkeitstag) erwartet wird. In der Regel handelt es sich dabei um die bestätigende Bank oder die eröffnende Bank.

Hinweis

Wenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen festlegen. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.

Wenn das Feld Details bei gemischter Zahlung bzw. Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthält, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.

Details bei gemischter Zahlung

Die Details der zum Akkreditiv gehörenden gemischten Zahlung.

Beispielsweise werden 25 Prozent der Proforma-Rechnung als Anzahlung außerhalb des Akkreditivs geleistet und 75 Prozent der Proforma-Rechnung werden auf das Sichtakkreditiv gezahlt.

Hinweis

Wenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen angeben. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.

Wenn die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthalten, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.

Details bei hinausgeschobener Zahlung

Wenn das Akkreditiv durch eine hinausgeschobene Zahlung verfügbar ist, können Sie in diesem Feld den Zahlungstermin eingeben oder festlegen, wie dieser ermittelt werden soll, beispielsweise durch Hinzufügen einer festen Anzahl Tage zum Ausgabedatum des Frachtbriefs.

Hinweis

Wenn Sie einen Wert im Feld Wechsel fällig am eingeben, müssen Sie auch einen Bezogenen angeben. Wenn die Felder Wechsel fällig am und Bezogener einen Wert enthalten, stehen die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung nicht zur Verfügung.

Wenn die Felder Details bei gemischter Zahlung und Details bei hinausgeschobener Zahlung einen Wert enthalten, stehen die Felder Wechsel fällig am und Bezogener nicht zur Verfügung.

Betragstoleranz (-)

Der Prozentsatz, der die negative Betragstoleranz für den Betrag des Akkreditivs angibt. Beispiel: Eine negative Betragstoleranz von 5 % bedeutet, dass der Akkreditivbetrag abzüglich 5 % der niedrigste Betrag ist, der noch zulässig ist.

Betragstoleranz (+)

Der Prozentsatz, der die positive Betragstoleranz für den Betrag des Akkreditivs angibt. Der Akkreditivbetrag darf um diesen Prozentsatz überschritten werden.

Zusätzlicher Betrag

Zusätzlich gedeckte Beträge wie Versicherung, Fracht oder Zinsen.

Remboursbank

Die Bank, die vom Sender, der eröffnenden Bank, autorisiert wurde, Wechsel zu erstatten, die in Übereinstimmung mit dem Akkreditiv gezogen wurden. Dabei kann es sich um eine Bankfiliale des Senders oder des Empfängers, die avisierende Bank oder um eine völlig andere Bank handeln.

Avis durch Bank

Falls nicht identisch mit der avisierenden Bank, die Bank, durch die das Akkreditiv dem Begünstigten avisiert oder bestätigt wird.

Negoziierende Bank

Die Bank, die die im Akkreditiv geforderten Dokumente auf Übereinstimmung mit den im Akkreditiv genannten Bedingungen überprüft und die Zahlung an den Begünstigten anweist. Die Bank kann im Akkreditiv explizit benannt sein, oder es kann sich um eine vom Verkäufer ausgesuchte Bank handeln.

Avisierende Bank 2

In der Regel die lokale Niederlassung der ersten avisierenden Bank.

Bestätigende Bank

Die Bank, die nach Autorisierung durch oder auf Anforderung der eröffnenden Bank ein Akkreditiv bestätigt. Nach den derzeitigen Regeln für die Verwendung von Akkreditiven, ist eine bestätigende Bank, nachdem Sie ihre Bestätigung des Kredits ausgesprochen hat, unwiderruflich daran gebunden, das Akkreditiv abzuwickeln.

Bank des Zweitbegünstigten

Bank, die aufgrund einer Mittelübertragung eine Gutschrift auf dem Konto des Zweitbegünstigten vornimmt.

Übertragende Bank

Die Bank, die von der eröffnenden Bank zur Übertragung des gesamten oder eines Teils des Akkreditivs auf eine andere Partei, einen Mittelsmann oder einen Lieferanten autorisiert wird. Die Übertragung erfolgt auf Anweisung des Begünstigten.

Weisungen nach auszahlender Bank

Anweisungen an die zahlende Bank, die akzeptierende Bank oder die negoziierende Bank. In den Anweisungen kann auch angegeben sein, ob ein Erstattungsanspruch vorangemeldet werden muss oder eine Lastschrift-Vorankündigung an die eröffnende Bank erforderlich ist.

Vorlagefrist für die Dokumente

Der Zeitraum nach dem Versanddatum, in dem die Dokumente zur Zahlung, Akzeptanz oder Negoziierung vorgelegt werden müssen.

Der Zeitraum wird als Anzahl Tage angegeben.

Wenn dieses Feld leer ist, beträgt die Frist für die Vorlage in entsprechenden Situationen 21 Tage. In manchen Fällen muss die Vorlage durch oder im Namen des Begünstigten am bzw. vor dem Ablaufdatum erfolgen.

Die Vorlage einschließlich mindestens eines Originaltransportdokuments durch oder im Namen des Begünstigten muss wie in diesen Richtlinien beschrieben bis spätestens 21 Kalendertage nach dem Versanddatum erfolgen, auf keinen Fall aber später als das Ablaufdatum des Akkreditivs.

Empfänger

Die Partei, in dessen Besitz die Waren übergeben werden müssen.

Der Empfänger ist die Partei, gewöhnlich ein Käufer, die vom Absender, gewöhnlich ein Verkäufer, in den Transportdokumenten als die Partei benannt wird, zu deren Händen eine Sendung an den Bestimmungshafen geliefert wird.

Der Empfänger wird als Eigentümer der Sendung angesehen, sofern es um das Ausfüllen der Zollerklärung und die Zahlung von Zöllen und Steuern geht. Das formale Eigentum an der Sendung geht jedoch erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung des Verkäufers auf den Käufer über.

Zu benachrichtigende Firma 1

Partei, die vom Spediteur über die Ankunft der Waren an ihrem Bestimmungsort benachrichtigt werden muss. Normalerweise ist die zu benachrichtigende Firma der Importeur oder der Agent des Importeurs, damit sich dieser um die Zollabfertigung der Waren kümmert.

Hinweis

Sie können zwei zu benachrichtigende Parteien festlegen.

Teillieferung zulässig

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist es nicht erforderlich, die gesamte Menge der Sendung, die für das mit dem Akkreditiv verknüpfte Dokument generiert wurde, auf einmal zu versenden. Nicht versendet Mengen sind zulässig.

Wenn dieses Kontrollkästchen nicht markiert ist, können Sendungen mit Nicht versendet Mengen nicht bestätigt werden. Dokumentbasierte Compliance-Prüfungen werden nicht bestanden.

Details bei Teillieferung

Ein Text zur Teillieferung.

Hinweis

Sie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte Kommentare zugreifen können.

Umladung zulässig

Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, kann der Versand an einen Zwischenzielort erfolgen.

Die Einstellung dieses Kontrollkästchens hat keine Auswirkungen auf die Versandprozedur im Paket Lagerwirtschaft.

Details bei Umladung

Ein Text zur Umladung.

Hinweis

Sie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.

Von Versandperiode

Das erste Datum des Zeitraums, in dem der Versand der Waren stattfinden soll.

Bis Versandperiode

Das letzte Datum des Zeitraums, in dem der Versand der Waren stattfinden soll.

Versandtage

Das Anzahl Tage ab dem Gültigkeitsbeginn, in denen der Versand der Waren stattfinden soll.

Zusätzliche Versanddetails

Zusätzliche Informationen zum Versand der Waren.

Hinweis

Sie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.

Von

Der Standort, von dem die durch das Akkreditiv gedeckten Waren versendet werden müssen.

Verladehafen

Der See- oder Flughafen, an dem die Waren geladen werden müssen. Der Verladehafen muss in den Transportdokumenten genannt sein, die der Verkäufer der Bank vorlegen muss, um seine Zahlung zu erhalten.

Bestimmungshafen

Der See- oder Flughafen, an dem die Waren entladen werden müssen. Der Bestimmungshafen muss in den Transportdokumenten genannt sein, die der Verkäufer der Bank vorlegen muss, um seine Zahlung zu erhalten.

Zielort

Der im Akkreditiv genannte endgültige Bestimmungsort. Der Zielort muss in den Transportdokumenten genannt sein, die der Verkäufer der Bank vorlegen muss, um seine Zahlung zu erhalten.

Lieferbedingungen

Mit dem Handelspartner vereinbarte Bedingungen, wie die Waren geliefert werden. Die entsprechenden Angaben werden in diversen Auftragsdokumenten aufgeführt.

Versicherungsunternehmen

Das Versicherungsunternehmen, das den Versicherungsschutz der durch das Akkreditiv gedeckten Waren übernimmt. Versicherungsunternehmen werden als Handelspartner definiert.

Policenummer

In diesem Feld wird die Referenznummer der Versicherungspolice angegeben.

Reiseklausel in Police

Die Details der Sendung, die durch die Versicherungspolice des Akkreditivs gedeckt ist.

Bestimmungsortklausel in Police

Die Details des Standorts, an den die Waren gedeckt durch die Versicherungspolice des Akkreditivs versendet werden können.

Versicherte Risiken

Die Details der Risiken, die durch die Versicherungspolice des Akkreditivs gedeckt sind.

Zusätzliche Anmerkungen

Zusätzliche Anmerkungen zur Versicherungspolice.

Hinweis

Sie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.

Gesamtversicherungssumme

Der durch die Versicherungspolice gedeckte Gesamtbetrag.

In Anspruch genommener Betrag

Der Betrag der Versicherung, der ausgezahlt wurde.

Verfügbarer Betrag

Der insgesamt versicherte Betrag abzüglich des in Anspruch genommenen Betrags.

Police gültig ab

Das Datum, an dem die Versicherungspolice gültig wird.

Police gültig bis

Das Datum, an dem die Versicherungspolice ihre Gültigkeit verliert.

Versicherungsschutzdatum

Das Datum, an dem der Versicherungsschutz gültig wird. Dieses wird auf der Datumsseite der Police angezeigt.

Änderungsnummer

Die Identifikationsnummer der Änderung. Diese Nummer muss die späteste (höchste) in der Reihe aller vorgenommenen Änderungen sein. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Weise vorherige Änderungen übermittelt wurden.

Referenznummer des Absenders

Die vom Absender zugewiesene Referenz, mit der die Nachricht eindeutig identifiziert werden kann.

Referenznummer des Empfängers

Die dem Akkreditiv vom Empfänger der Nachricht zugewiesene Referenznummer.

Referenznummer der eröffnenden Bank

Die Akkreditiv nummer der eröffnenden Bank. Dieses Feld wird genutzt, wenn die Nachricht von einer anderen als der eröffnenden Bank gesendet wird, also von einer avisierenden Bank.

Zusätzliche Anmerkungen

Zusätzliche Informationen.

Hinweis

Sie können Informationen auch im Programm Hinweis/Kommentar (tcstl1650m000) hinzufügen, auf das Sie über die Registerkarte "Hinweise/Kommentare" zugreifen können.

Geändert am

Das Datum, an dem die aktuelle Version des Akkreditivs geändert wird.

Geändert von

Der Anwender, der das Akkreditiv geändert hat.

Bank des Auftraggebers

Die Bank des Auftraggebers oder Käufers, falls es sich dabei nicht um die eröffnende Bank handelt. Dieses Feld wird genutzt, wenn die Bank des Auftraggebers das Akkreditiv nicht eröffnen kann, zum Beispiel aufgrund von Unternehmensregeln oder gesetzlichen Vorschriften.

Verfügbar bei Bank

Die Bank, bei der der Kredit zur Verfügung steht (Ort der Präsentation der Dokumente), sowie Informationen darüber, wie über den Kredit verfügt werden kann.

Eröffnende Bank

Die Bank, die ein Akkreditiv ausstellt und im Namen des Käufers an die avisierende Bank sendet.

Avisierende Bank 1

Die Bank, die das Akkreditiv von der eröffnenden Bank akzeptiert. Die avisierende Bank prüft die Authentizität des Akkreditivs und leitet es an den Verkäufer (Exporteur) weiter. Die avisierende Bank übernimmt keine Zahlungsverpflichtungen. Die avisierende Bank befindet sich in der Regel im Land des Verkäufers und kann die Hausbank des Verkäufers sein.

Gültig ab

Das Datum, an dem das Akkreditiv Gültigkeit erlangt.

Voreinstellung

Der Tag des Eröffnungsdatums.

Gültig bis

Das Datum, an dem das Akkreditiv seine Gültigkeit verliert. Das ist der letzte Tag, an dem das Akkreditiv vorgelegt werden kann.

Ort des Verfalls

Der Ort, an dem die Dokumente vorgelegt werden müssen. Beispielsweise die Niederlassung der eröffnenden Bank oder der avisierenden Bank.

Letztes Versanddatum

 

Dokument verknüpfen

Ruft das Programm Dokument verknüpfen (tcgtc2245s000) auf, in dem Sie das mit dem Akkreditiv zu verknüpfende Dokument auswählen können. Siehe auch Verknüpfung von Akkreditiven und Aufheben der Verknüpfung von Akkreditiven.

Genehmigung aufheben
Status setzen auf

Gibt die Status vor, die Sie dem Akkreditiv zuweisen können. Siehe auch Abwicklung eines Exportakkreditivs und Abwicklung eines Importakkreditivs.

Zurückgegeben
Akzeptiert