Erstmusterprüfung

Bei der Erstmusterprüfung handelt es sich um einen fachlichen Vorgang mit dem geprüft wird, ob die Konstruktions- und Spezifikationsanforderungen während der Produktion erfüllt werden. Außerdem können durch diesen Vorgang Ausschuss und spätere Nacharbeiten verhindert werden.

Die Erstmusterprüfung kann teilweise oder vollständig (vollständige Erstmusterprüfung) implementiert werden. Eine vollständige Erstmusterprüfung wird bei neu eingeführten Produkten durchgeführt.

Eine teilweise ausgeführte Erstmusterprüfung findet Anwendung, wenn:

  • ein Produktmerkmal hinzugefügt oder geändert wird
  • Änderungen am Produktionsvorgang vorgenommen werden (z.B. Werkzeuge, Maschinen oder Personal)
  • Änderungen an der Produktionsdokumentation vorgenommen werden
  • eine Änderung am Standort des Lieferanten vorgenommen wird

Bei einer solchen teilweise ausgeführten Erstmusterprüfung müssen nur die geänderten Merkmale oder die Änderungen am Produktionsvorgang oder dem Dokumentationsvorgang im Bericht der Erstmusterprüfung erfasst werden.

Eine Erstmusterprüfung wird für Aufträge mit folgenden Herkünften durchgeführt:

  • Einkauf
  • EK-Lieferabrufe
  • Produktion