Beschränkungen Direktbereitstellung

Sie können Regeln zum Beschränken für die Direktbereitstellung definieren. LN verwendet die Gruppe von Regeln in einer Beschränkungsdefinition zur Bestimmung, ob Direktbereitstellungsaufträge erstellt werden sollen. Die Regeln werden nacheinander geprüft. Wenn eine gültige Bedingung erfüllt ist, werden keine Direktbereitstellungsaufträge erstellt. Wenn keine Regel angewendet werden kann, lässt LN die Erstellung von Direktbereitstellungsaufträgen zu.

Beim Versuch zu bestimmen, ob Direktbereitstellungsaufträge erstellt werden sollen, verwendet LN zunächst eine Definition der Beschränkung von der Lager-/Artikel-Ebene. Wenn auf dieser Ebene keine Definition der Beschränkung festgelegt ist, verwendet LN die Definition auf Lagerebene. Wenn auch auf dieser Ebene keine Beschränkung vorhanden ist, verwendet LN die Definition im Parameterprogramm. Wenn auch hier keine Beschränkung vorhanden ist, deutet das darauf hin, dass keine Beschränkungen anwendbar sind und der Direktbereitstellungsauftrag generiert werden kann.

Hinweis
Beispiel
Beschränkungsdefinition für Direktbereitstellung: BDDB1
Regel Auftragsherkunft Auftragsart Materialbereitstellungssystem Unterdeckung
1 VerkaufSP1 --- ---
2 --- Holprinzip (einzeln) Nein
3 Umlagerung --- Ja

 

Erläuterung

Für die folgenden Aufträge dürfen keine Direktbereitstellungsaufträge generiert werden:

  • VK-Aufträge mit der Auftragsart SP1 und ohne auftretende Unterdeckung.
  • Produktionsaufträge (SFC) mit der Lagerauftragsart P01 und dem Lieferverfahren Holprinzip (einzeln).
  • Umlagerungsaufträge mit der Auftragsart U01 und auftretender Unterdeckung.

Für die folgenden Aufträge können Direktbereitstellungsaufträge generiert werden:

  • VK-Aufträge mit der Auftragsart SP2 und ohne auftretende Unterdeckung.
  • Produktionsaufträge (SFC) mit der Lagerauftragsart P01 und dem Lieferverfahren Holprinzip (Stapel).
  • Umlagerungsaufträge mit der Auftragsart U01 und ohne auftretende Unterdeckung.