Rückholauftrag - Positionen (tssoc5110m000)Mit diesem Programm können Sie die Rückholauftragspositionen für einen ausgewählten Rückholauftrag (FCO) anlegen, verwalten oder anzeigen. Hinweis Sie können mit Hilfe dieses Programms manuell Positionen hinzufügen oder Sie können diese mit Hilfe des Programms Rückholauftragspositionen generieren (tssoc5210m000) generieren lassen.
Rückholauftrag Die Nummer zur Kennzeichnung des Rückholauftrags (FCO), für den die Positionen aufgelistet werden. Positionsnummer Die Nummer, anhand derer die Position von anderen Positionen des Rückholauftrags unterschieden wird. Installationsgruppe Der (Code der) Installationsgruppe, zu der der Artikel gehört. Artikel Der Code des Artikels, an dem die Rückholauftragsleistungen durchgeführt werden müssen. ID-Nummer Die ID-Nummer des Artikels, für den die Service-Leistungen im Rahmen des Rückholauftrags ausgeführt werden. Alternative ID-Nummer Die alternative ID-Nummer des Artikels mit ID-Nummer, die vom Kunden als Alternative zur ID-Nummer des Herstellers festgelegt wurde. Hinweis Dieser Wert wird im Unterprogramm Artikel mit ID-Nummer (tscfg2100m000) bestimmt. Kunde Der Code des Handelspartners (Kunden), dem der Artikel gehört. Hinweis Dieses Feld ist ein Pflichtfeld, wenn als Auftragsart Kundenforderung festgelegt ist. Bezeichnung Die zum Code gehörende Bezeichnung. Auftrag Die Auftragsnummer, die zum Durchführen der durch den Änderungsauftrag erforderlich gewordenen Änderungen (Leistungen) am Artikel generiert wird. Auftragsart Die für den Rückholauftrag generierte Auftragsart. Zulässige Werte Hinweis Dieses Feld ist nur dann auf Service-Auftrag gesetzt, wenn das Kontrollkästchen Außendienst im Programm Allgemeine Parameter Service (tsmdm0100m000) markiert ist. Dieses Feld ist nur dann auf Kundenforderung gesetzt, wenn das Kontrollkästchen Kundenforderung im Programm Allgemeine Parameter Service (tsmdm0100m000) markiert ist. Dieses Feld wird deaktiviert, wenn der Status auf Abgeschlossen gesetzt wird. Status Der aktuelle Status der Auftragsart.
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