Kostendeckungsverfahren - Beispiele

  • Deckungsprozentsatz
  • Obergrenze
  • Grenze für Deckungsprozentsatz
  • Ausschluss
  • Eigenes Risiko
Deckungsprozentsatz

Beispiel

Angenommen:

  • Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
  • Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
  • Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
  • Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
  • Gewährter Rabatt: 10 %

Daraus folgt:

  • Teilrechnung: 1.000 Euro (10.000 * 10%)
  • zusätzliche Rechnungen: 7.200 Euro (8.000 Euro - 10%)
  • Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 200 Euro (1.000 Euro - 800 Euro)
  • Erzielter Gewinn bei internen Kosten: 160 Euro (800 Euro - 640 Euro)
  • Erfolgskonto: 1.800 Euro (1.000 Euro + 7.200 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Obergrenze

Eine Obergrenze wird in folgenden Situationen verwendet:

  • bei Definition des Grundbetrags für eine erbrachte Dienstleistung (Bereithalten von Ressourcen), d. h. der Kunde muss für jede weitere erbrachte Dienstleistung bezahlen
  • bei hohem Risiko oder einem unsicheren Umfeld
  • wenn Kunden nicht den gesamten Vertragswert auf einmal begleichen können, was sich mit der Zeit ändern kann (saisonale Schwankungen des Gewinns/Erlöses)

im Gegensatz zu Deckungsprozentsatz:

  • kein geteiltes Risiko
  • Risiko des Service-Unternehmens ist auf die vorher festgelegte Obergrenze begrenzt

Beispiel 1

Angenommen:

  • Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
  • Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
  • Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
  • Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
  • Obergrenze 5.000 Euro.

Daraus folgt:

  • Abschlagszahlung: 5.000 Euro (= Obergrenze)
  • Zusätzliche Rechnung: 3.000 Euro (8.000 Euro - 5.000 Euro)
  • Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird vom Kunden in Anspruch genommen)
  • Erzielter Gewinn bei internen Kosten: Kostenvoranschläge müssen sich auf die Rechnungsbeträge beziehen, ansonsten können nur Vermutungen angestellt werden.
  • Erfolgskonto: 1.600 Euro (8.000 Euro -/- 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)

Beispiel 2

Angenommen:

  • Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
  • Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
  • Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 2.000 Euro.
  • Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 1.600 Euro.
  • Obergrenze 5.000 Euro.

Daraus folgt:

  • Abschlagszahlung: 5.000 Euro (= Obergrenze)
  • keine zusätzliche Rechnung, da das Maximum nicht erreicht wird
  • Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 3.000 Euro (5.000 Euro - 2.000 Euro)
  • Erzielter Gewinn bei internen Kosten: 2.400 Euro (4.000 Euro - 1.600 Euro)
  • Erfolgskonto: 3.400 Euro (5.000 Euro -/- 1.600 Euro) (= erzielter Gewinn)
Grenze für Deckungsprozentsatz

Eine Obergrenze wird in folgenden Situationen verwendet:

  • bei Definition des Grundbetrags für eine erbrachte Dienstleistung (Bereithalten von Ressourcen), d. h. der Kunde muss für jede weitere zu erbringende Dienstleistung bezahlen
  • bei hohem Risiko oder einem unsicheren Umfeld
  • wenn Kunden nicht den gesamten Vertragswert auf einmal begleichen können, was sich mit der Zeit ändern kann (saisonale Schwankungen des Gewinns/Erlöses)

im Gegensatz zu Obergrenze:

  • höheres Risiko für den Kunden

Beispiel 1

Angenommen:

  • Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
  • Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
  • Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
  • Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
  • Die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 10 %

Daraus folgt:

  • Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
  • Zusätzliche Rechnungen von 7.200 Euro (8.000 Euro - 10 %, Rabatt < 1.000 Euro)
  • Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird vom Kunden in Anspruch genommen)
  • Erzielter Gewinn bei internen Kosten: Kostenvoranschläge müssen sich auf die Rechnungsbeträge beziehen, ansonsten können nur Vermutungen angestellt werden.
  • Erfolgskonto: 1.800 Euro (1.000 Euro + 7.200 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)

Beispiel 2

Angenommen:

  • Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
  • Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
  • Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
  • Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
  • Die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 20 %

Daraus folgt:

  • Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
  • Zusätzliche Rechnungen: 7.000 Euro (8.000 Euro - 20 %, Rabatt > 1.000 Euro ->600 Euro für Fakturierung hinzugefügt -> (8.000 Euro - 20 % + 600 Euro))
  • Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird in Anspruch genommen)
  • Erzielter Gewinn bei internen Kosten: schwer festzulegen
  • Erfolgskonto: 1.600 Euro (8.000 Euro -/- 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)

Beispiel 3

Angenommen:

  • Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
  • Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
  • Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 800 Euro.
  • Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 640 Euro.
  • Die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 20 %.

Daraus folgt:

  • Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
  • Keine zusätzlichen Rechnungen, da das Maximum nicht erreicht wird.
  • Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 200 Euro (1.000 Euro - 800 Euro)
  • Erzielter Gewinn bei internen Kosten: 160 Euro (800 Euro - 640 Euro)
  • Erfolgskonto: 360 Euro (1.000 Euro - 640 Euro) (= erzielter Gewinn)