| Kostendeckungsverfahren - Beispiele- Deckungsprozentsatz
- Obergrenze
- Grenze für Deckungsprozentsatz
- Ausschluss
- Eigenes Risiko
Deckungsprozentsatz Beispiel Angenommen: - Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
- Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
- Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
- Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
- Gewährter Rabatt: 10 %
Daraus folgt: - Teilrechnung: 1.000 Euro (10.000 * 10%)
- zusätzliche Rechnungen: 7.200 Euro (8.000 Euro - 10%)
- Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 200 Euro (1.000 Euro - 800 Euro)
- Erzielter Gewinn bei internen Kosten: 160 Euro (800 Euro - 640 Euro)
- Erfolgskonto: 1.800 Euro (1.000 Euro + 7.200 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Obergrenze Eine Obergrenze wird in folgenden Situationen verwendet: - bei Definition des Grundbetrags für eine erbrachte Dienstleistung (Bereithalten von Ressourcen), d. h. der Kunde muss für jede weitere erbrachte Dienstleistung bezahlen
- bei hohem Risiko oder einem unsicheren Umfeld
- wenn Kunden nicht den gesamten Vertragswert auf einmal begleichen können, was sich mit der Zeit ändern kann (saisonale Schwankungen des Gewinns/Erlöses)
im Gegensatz zu Deckungsprozentsatz: - kein geteiltes Risiko
- Risiko des Service-Unternehmens ist auf die vorher festgelegte Obergrenze begrenzt
Beispiel 1 Angenommen: - Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
- Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
- Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
- Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
- Obergrenze 5.000 Euro.
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 5.000 Euro (= Obergrenze)
- Zusätzliche Rechnung: 3.000 Euro (8.000 Euro - 5.000 Euro)
- Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird vom Kunden in Anspruch genommen)
- Erzielter Gewinn bei internen Kosten: Kostenvoranschläge müssen sich auf die Rechnungsbeträge beziehen, ansonsten können nur Vermutungen angestellt werden.
- Erfolgskonto: 1.600 Euro (8.000 Euro -/- 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Beispiel 2 Angenommen: - Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
- Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
- Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 2.000 Euro.
- Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 1.600 Euro.
- Obergrenze 5.000 Euro.
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 5.000 Euro (= Obergrenze)
- keine zusätzliche Rechnung, da das Maximum nicht erreicht wird
- Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 3.000 Euro (5.000 Euro - 2.000 Euro)
- Erzielter Gewinn bei internen Kosten: 2.400 Euro (4.000 Euro - 1.600 Euro)
- Erfolgskonto: 3.400 Euro (5.000 Euro -/- 1.600 Euro) (= erzielter Gewinn)
Grenze für Deckungsprozentsatz Eine Obergrenze wird in folgenden Situationen verwendet: - bei Definition des Grundbetrags für eine erbrachte Dienstleistung (Bereithalten von Ressourcen), d. h. der Kunde muss für jede weitere zu erbringende Dienstleistung bezahlen
- bei hohem Risiko oder einem unsicheren Umfeld
- wenn Kunden nicht den gesamten Vertragswert auf einmal begleichen können, was sich mit der Zeit ändern kann (saisonale Schwankungen des Gewinns/Erlöses)
im Gegensatz zu Obergrenze: - höheres Risiko für den Kunden
Beispiel 1 Angenommen: - Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
- Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
- Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
- Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
- Die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 10 %
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
- Zusätzliche Rechnungen von 7.200 Euro (8.000 Euro - 10 %, Rabatt < 1.000 Euro)
- Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird vom Kunden in Anspruch genommen)
- Erzielter Gewinn bei internen Kosten: Kostenvoranschläge müssen sich auf die Rechnungsbeträge beziehen, ansonsten können nur Vermutungen angestellt werden.
- Erfolgskonto: 1.800 Euro (1.000 Euro + 7.200 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Beispiel 2 Angenommen: - Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
- Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
- Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro.
- Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro.
- Die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 20 %
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
- Zusätzliche Rechnungen: 7.000 Euro (8.000 Euro - 20 %, Rabatt > 1.000 Euro ->600 Euro für Fakturierung hinzugefügt -> (8.000 Euro - 20 % + 600 Euro))
- Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird in Anspruch genommen)
- Erzielter Gewinn bei internen Kosten: schwer festzulegen
- Erfolgskonto: 1.600 Euro (8.000 Euro -/- 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Beispiel 3 Angenommen: - Der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro.
- Die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro.
- Der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 800 Euro.
- Die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 640 Euro.
- Die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 20 %.
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
- Keine zusätzlichen Rechnungen, da das Maximum nicht erreicht wird.
- Erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 200 Euro (1.000 Euro - 800 Euro)
- Erzielter Gewinn bei internen Kosten: 160 Euro (800 Euro - 640 Euro)
- Erfolgskonto: 360 Euro (1.000 Euro - 640 Euro) (= erzielter Gewinn)
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