Zeitintervalle für die Fakturierung

Zeitintervalle für die Fakturierung werden im Paket Service verwendet, um zu bestimmen, welcher Anteil (falls überhaupt) der für die Problemlösung benötigten Zeit dem Handelspartner schließlich in Rechnung gestellt wird.

Sie können für jedes Intervall von z. B. 5, 10 oder mehr Minuten eine Rechnung erstellen. Wird die Problemmeldung innerhalb dieses Intervalls gelöst, wird keine Rechnung erstellt, da in diesem Fall die Fakturierungskosten die Erlöse übersteigen. Wenn jedoch die Kosten durch einen Vertrag abgedeckt sind, muss die tatsächlich benötigte Zeit immer zur vorher benötigten, abgedeckten Zeit addiert werden.

Sie können Zeitintervalle für die Fakturierung in Vertragsbestimmungen einbeziehen. Es kann z. B. ein Maximum für die fakturierbare Zeit pro Problemmeldung festgelegt werden. Folglich kann entweder ein Fixbetrag oder der Ist-Wert fakturiert werden.

Beispiel
  • Als Einheit werden Minuten verwendet.
  • Die Untergrenze beträgt 10 Minuten.
  • Die Obergrenze beträgt 25 Minuten.
  • Das Vielfache ist 7.
  • Es gilt das normale Rundungsverfahren.
  • Die für die Problemmeldung erfasste Zeit beträgt 17 Minuten.

Der Wert liegt zwischen der Unter- und der Obergrenze, somit gilt das Vielfache für den Wert. Das Ergebnis lautet 17 dividiert durch 7 ist gleich 2,4 Einheiten.

Es gilt das normale Rundungsverfahren, so dass dem Handelspartner 2 Einheiten in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie "Abrunden" verwenden, werden 2,9 auf 2 Einheiten abgerundet. Verwenden Sie "Aufrunden", werden 2,4 Einheiten auf 3 Einheiten aufgerundet.

Wenn Sie die tatsächlich benötigte Zeit fakturieren wollen, braucht keine Obergrenze angegeben zu werden, und das Vielfache kann 1 betragen. In diesem Fall ist das Rundungsverfahren nicht länger relevant.

Wenn das Vielfache 27 beträgt und die Obergrenze 25, hat die Obergrenze Priorität.

Hinweis

Wenn die Problemmeldung in einen Service-Auftrag umgewandelt wird, müssen auch die Einheiten dem Service-Auftrag zugeordnet werden.