Die Grundlage der Erlöserkennung (Gewinnrealisation) pro Zeitraum ist die Anzahl der Tage pro Rechnungsperiode. Die Anzahl der Tage, an denen der Vertrag in der Rechnungsperiode aktiv ist, bestimmt, welcher Betrag für diese Rechnungsperiode ausgewiesen werden muss. Die Vertragsdauer in Tagen, basierend auf Beginn und Ende des Vertrags, bildet die Grundlage für den Vertragspreis pro Tag. Folgende Formeln werden verwendet:
Auszuweisender Betrag = (Netto-Vertragswert / Gesamtanzahl Tage des Vertrags) * Anzahl an Tagen, die der Vertrag oder die Installation in der Rechnungsperiode gültig ist (dieser angehört).
wobei "P" für den Prozentsatz steht, der im Feld Provision des Vertragskopfes angegeben ist. Wenn P = 0 ist, entspricht der Netto-Vertragswert dem derzeitigen Vertragsgesamtverkaufswert.
Kumulierte Tage
Die Anzahl an Tagen, die seit der letzten Erfolgsrealisation für den Vertrag verstrichen sind, bildet die Grundlage zur Berechnung des auszuweisenden Betrags. Das Realisationsdatum des Vertragserlöses wird berücksichtigt und die Rechnungsperiode, in die dieses Datum fällt, bildet die Rechnungsperiode, in der der Betrag ausgewiesen werden muss. Folgende Formeln werden verwendet:
Auszuweisender Betrag = (Netto-Vertragswert / Gesamtanzahl Tage des Vertrags) * Fortschrittszahl Anzahl Tage bis dato) – Fortschrittszahl realisierter Erfolg bis dato)
wobei "P" für den Prozentsatz steht, der im Feld Provision des Vertragskopfes angegeben ist.
Earned-Revenue-Faktor (Kst/Periode)
Wenn aus den Modulen Service-Auftragswesen, Problemmeldungen oder Instandhaltung die Material-, Lohn- oder sonstigen Kosten nachkalkuliert wurden, werden die für den Vertrag entstandenen Kosten in das Modul Vertragswesen übertragen und unter der Rechnungsperiode gespeichert, in der die Kosten angefallen sind. Folgende Formeln werden verwendet:
ERF = Vertragsgesamtverkaufswert/Auszuweisende, kalkulierte Gesamtkosten = (für die Periode angefallene Kosten * ERF)
Die seit der letzten Erfolgsrealisation für den Vertrag angefallenen Kosten bilden die Grundlage zur Berechnung des auszuweisenden Betrags. Das Realisationsdatum des Vertragserlöses wird berücksichtigt und die Rechnungsperiode, in die dieses Datum fällt, bildet die Rechnungsperiode, in der der Betrag ausgewiesen werden muss. Folgende Formeln werden verwendet:
ERF = Vertragsgesamtverkaufswert/insgesamt auszuweisende kalkulierte Kosten = (geringerer der Beträge für A oder B) – Fortschrittszahl ausgewiesener Erlös bis dato
Falls die Realisierung auf Installationsebene erfolgt:
ERF = Installationsgesamtverkaufswert/insgesamt auszuweisende, für die Installation kalkulierte Kosten = (geringerer der Beträge für A oder B) – Fortschrittszahl ausgewiesener Erlös bis dato