| VertragsartenIn den Vertragsarten oder Fakturierungsbedingungen sind die Bedingungen und Vereinbarungen aufgelistet, um Kunden Verträge in Rechnung zu stellen. Sie können die folgenden Vertragsarten definieren: - Festpreis: Ein Vertrag, der für einen vorher vereinbarten, festen Preis erfüllt wird. Der Preis wird bei Vertragsunterzeichnung vereinbart. Diese Vertragsart wird häufig bei Verträgen mit langer Laufzeit und hohem Vertragswert verwendet.
- Das Standardverfahren für die Fakturierung lautet "Teil-/Schlussrechnungen".
- Auf Lieferungen basierende Rechnungen werden gesendet, wenn Artikel versendet werden oder wenn Services geliefert werden. Auf Lieferungen basierende Rechnungen dienen als Alternative zu Teil-/Schlussrechnungen.
- Bei der Zahlung von Teil-/Schlussrechnungen, die auch als Meilensteinzahlungen oder fortschrittsbasierte Zahlungen bezeichnet werden können, wird ein Teil des vereinbarten Preises anhand bestimmter erreichter Meilensteine bezahlt.
- Anzahlungen können auch in Kombination mit Teil-/Schlussrechnungen und der Fakturierung nach Fortschritt verwendet werden. Anzahlungen können für alle Vertragsarten geleistet werden. Die Anzahlung muss mit einer der Vertragspositionen verknüpft sein und Sie können eine Anzahlung mit einem Element oder einer Aktivität verknüpfen.
- Fördervertrag: Grundlage dieses Vertrags ist die Aufwandsentschädigung zuzüglich eines bestimmten Gewinnprozentsatzes. Die Fakturierung erfolgt periodisch und basierend auf den Kosten. Unter bestimmten Umständen können jedoch nicht alle Kosten (pro Einheit) fakturiert werden. Mit dem Kunden kann ein Limit, Höchstpreis oder maximaler Betrag vereinbart werden.
Im Allgemeinen werden Direktkosten wie Materialkosten, Lohnkosten usw. dem Kunden direkt in Rechnung gestellt. Es bestehen jedoch bestimmte Einschränkungen: Rechtlich: Einige Kosten können dem Kunden aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht in Rechnung gestellt werden. So ist es beispielsweise in einigen Ländern nicht zulässig, dem Kunden Kosten in Bezug auf Spenden, Unterhaltung oder Kreditüberwachung in Rechnung zu stellen. Sorgfaltspflicht: Beispiel: Bestandskorrekturen. wenn Material für die Verträge eingekauft wird und Teile des Vertrags storniert werden. Und wenn das Material ausgesondert werden muss, können die entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Vereinbarungen: Ein Kunde kann einen bestimmten Prozentsatz der Materialkosten dem Ausschuss zuweisen. Wenn die Kosten für Ausschuss unter diesem vereinbarten Satz bleiben, können Sie dem Kunden als direkte Materialkosten in Rechnung gestellt werden. Wenn die Kosten für Ausschuss diesen Satz überschreiten, zahlt der Kunde nur den zulässigen Prozentsatz.
- Instandhaltungsvertrag: Diese Vertragsart wird in der Regel für langfristige Forschungs- und Entwicklungsprojekte verwendet. Bei dieser Vertragsart wird eine Rechnung für das Material und die Lohnkosten zu einem vereinbarten Verkaufspreis ausgestellt. Der Verkaufspreis kann ein fester Betrag, ein Zuschlagsprozentsatz oder die angefallenen Kosten sein. Beispiel: Für die Lohnkosten könnte abhängig vom Stundensatz des Mitarbeiter, der Abteilung oder der Tätigkeitskategorie, zu der der Mitarbeiter gehört, ein fester Betrag ermittelt werden. Die Wechselkurse und Preise können vertragsspezifisch festgelegt werden. Außerdem kann auf Instandhaltungsverträge ein Höchstbetrag angewendet werden. Die Fakturierung indirekter Kosten ist mit Förderverträgen vergleichbar.
| Teil-/Schlussrechnung | Fakturierung nach Aufwand | Preis pro Einheit | Fakturierung nach Fortschritt | Basierend auf Lieferung | Festpreis | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja | Fördervertrag | Nein | Ja | Ja | Nein | Nein | Instandhaltungsvertrag | Nein | Ja | Ja | Nein | Nein |
Fakturierungsverfahren Für die oben aufgeführten Vertragsarten gibt es die folgenden Fakturierverfahren: Hinweis Sie können die Fakturierung nur initiieren, wenn der Status des Vertrags, der Vertragsposition und, im Falle einer auf Lieferungen basierenden Fakturierung, der Position der vertragsbezogenen Projektlieferungen "Aktiv" lautet. | |