Vereinbarte BankgebührenDiese Funktionalität wurde speziell für Japan eingerichtet. In Japan zahlt der Versender alle Bankgebühren am Monatsende basierend auf der Anzahl der überwiesenen Zahlungen. Wenn der Versender die Bankgebühren zahlt, wird der volle Rechnungsbetrag gezahlt. Wenn der Empfänger der Überweisung, der in der Regel auch der Lieferant ist, die Bankgebühren zahlt, werden die Bankgebühren für jede getätigte Zahlung berechnet. Je nach Überweisungsverfahren werden die Bankgebühren dann vom Buchungsbetrag abgezogen. Neben den standardmäßigen Bankgebühren können in Japan auch solche Bankgebühren anfallen, die mit der Bank für Zahlungen an den Kreditor vereinbart wurden. Mit zwei Beträgen – für die standardmäßigen und die vereinbarten Bankgebühren – kann der Zahlende entscheiden, welchen Betrag er dem Lieferanten berechnet. Wenn der Lieferant die standardmäßigen Bankgebühren zahlt, lässt sich ein zusätzlicher Gewinn realisieren: die Differenz zwischen den Beträgen der standardmäßigen und der vereinbarten Bankgebühren. Basierend auf dem Betrag der Bankgebühren wird eine Steuer auf die Bankgebühren aufgeschlagen. Die Summe der Beträge für Bankgebühren und Steuer wird dann vom zu zahlenden Betrag abgezogen.
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