Beispiele zur Berechnung von Zinsen für überfällige Rechnungen

Beispiel 1: Unbezahlte Rechnung

Am 1. Februar haben Sie eine Ausgangsrechnung in Höhe von 612,15 EUR an einen Debitor gesendet. Die Rechnung ist am 16. Februar fällig. Bis zum 1. März ist noch keine Zahlung des Debitors bei Ihnen eingegangen. Sie senden dem Debitor eine Zinsrechnung.

Zwischen Fälligkeitsdatum und Datum der Zinsrechnung sind 13 Tage vergangen. Daher beträgt der Zinssatz 10 % für einen Zeitraum von 13 Tagen.

Es gilt folgende Formel:

Offener Rechnungsbetrag * aktueller Zinssatz am Zinsrechnungsdatum / Anzahl der Tage im Jahr * (Zinsrechnungsdatum - Fälligkeitsdatum oder letztes Zinsrechnungsdatum)

Dadurch ergibt sich:

612,15 EUR * ((10 %) / (365 Tage) * 13 Tage) = 2,18 EUR

Beispiel 2: Mehrere Zinsrechnungen pro Ausgangsrechnung

Am 1. Februar haben Sie eine Ausgangsrechnung in Höhe von 612,15 EUR an einen Debitor gesendet. Die Rechnung ist am 16. Februar fällig. Bis zum 1. März ist noch keine Zahlung des Debitors bei Ihnen eingegangen. Sie senden dem Debitor eine Zinsrechnung.

Zwischen Fälligkeitsdatum und Datum der Zinsrechnung sind 13 Tage vergangen. Daher beträgt der Zinssatz 10 % für einen Zeitraum von 13 Tagen.

Am 15. März senden Sie eine weitere Zinsrechnung. Die letzte wurde am 1. März versandt. Die Zinsen sind daher für einen Zeitraum von 14 Tagen zu berechnen.

Da das Fälligkeitsdatum bereits 27 Tage zurückliegt, erhöht sich der Zinssatz auf 20 %.

Es gilt die gleiche Formel wie in Beispiel 1:

Offener Rechnungsbetrag * aktueller Zinssatz am Zinsrechnungsdatum / Anzahl der Tage im Jahr * (Zinsrechnungsdatum - Fälligkeitsdatum oder letztes Zinsrechnungsdatum)

Dadurch ergibt sich:

612,15 EUR * ((20 %) / (365 Tage) * 14 Tage) = 4,70 EUR

Beispiel 3: Teilweise bezahlte Rechnung

Am 1. Februar haben Sie eine Ausgangsrechnung in Höhe von 612,15 EUR an einen Debitor gesendet. Die Rechnung ist am 16. Februar fällig. Am 20. Februar hat der Debitor 584,65 EUR gezahlt, ohne den Zahlungszuschlag von 27,50 EUR.

Am 1. März senden Sie dem Debitor eine Zinsrechnung. Die Zahlung ist 4 Tage nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt. Daher sind 2 % Zinsen zu berechnen.

Zwischen Fälligkeitsdatum und Datum der Zinsrechnung sind 13 Tage vergangen. Daher beträgt der Zinssatz für den Restbetrag 10 % für einen Zeitraum von 13 Tagen.

Für den gezahlten Betrag gilt die Formel:

Gezahlter Rechnungsbetrag * aktueller Zinssatz am Zahlungstermin / Anzahl der Tage im Jahr * (Eingangsdatum - Fälligkeitsdatum oder letztes Zinsrechnungsdatum)

Dadurch ergibt sich für den gezahlten Betrag folgende Zinsrechnung:

584,65 EUR * ((2 %) / (365 Tage) * 4 Tage) = 0,13 EUR

Für den gezahlten Betrag gilt die Formel:

Offener Rechnungsbetrag * aktueller Zinssatz am Zinsrechnungsdatum / Anzahl der Tage im Jahr * (Zinsrechnungsdatum - Fälligkeitsdatum oder letztes Zinsrechnungsdatum)

Dadurch ergibt sich für den nicht gezahlten Betrag folgende Zinsrechnung:

27,50 EUR * ((10 %) / (365 Tage) * 13 Tage) = 0,10 EUR

Beispiel 4: Zahlungsschemata

Am 1. Februar haben Sie eine Ausgangsrechnung in Höhe von 612,15 EUR an einen Debitor gesendet. Mit dieser Rechnung ist ein Zahlungsschema mit zwei Fälligkeitsdaten verknüpft. Die ersten 70 % des Betrags (428,50 EUR) sind nach 10 Tagen fällig. Die verbleibenden 30 % des Betrags (183,65 EUR) sind nach 30 Tagen fällig.

Bis zum 1. März ist noch keine Zahlung des Debitors bei Ihnen eingegangen. Sie senden dem Debitor eine Zinsrechnung.

Die erste Zinsrechnung senden Sie dem Debitor am 28. Februar. Es gelten die gleichen progressiven Zinssätze wie in den vorherigen Beispielen. Da die letzten 30 % erst am 2. März fällig sind, bezieht sich diese Zinsrechnung nur auf 70 % des Rechnungsbetrags. Daher ergibt sich für den unbezahlten Betrag folgende Zinsrechnung:

428,65 EUR * ((20 %) / (365 Tage) * 17 Tage) = 3,99 EUR

Am 12. März senden Sie die nächste Zinsrechnung. Darin werden auch die letzten 30 % des Rechnungsbetrags berücksichtigt. Dieser Anteil ist jedoch erst 10 Tage überfällig. Für diesen Betrag wird daher ein Zinssatz von 10 % berechnet. Der Zeitraum für diesen Anteil errechnet sich ab dessen Fälligkeitsdatum (2. März).

Für die anderen 70 % des Rechnungsbetrags wird ein Zinssatz von 20 % erhoben und ab dem vorherigen Zinsrechnungsdatum (28. Februar) berechnet.

Die Berechnung des Zinsrechnungsbetrags erfolgt daher in zwei Schritten:

  • Für die 20 % Zinsen auf 70 % des Rechnungsbetrags in dem Zeitraum ab der vorherigen Zinsrechnung ergibt sich: 428,50 EUR * ((20 %) / (365 Tage) * 12 Tage) = 2,82 EUR
  • Für die 10 % Zinsen auf die verbleibenden 30 % des Rechnungsbetrags ab Fälligkeit der Rechnung ergibt sich: 183,65 EUR * ((10 %) / (365 Tage) * 10 Tage) = 0,50 EUR

Der Gesamtbetrag der Zinsrechnung beläuft sich auf:

2,82 EUR + 0,50 EUR = 3,32 EUR

Beispiel 5: Gutschriften
  • 10 % Zinsen, basierend auf 365 Tage pro Jahr
  • Ausgangsrechnung: 100.000,00 EUR
  • Fällig am 31.01.07 (einschließlich 10 Tagen Toleranz)
BetragBelegdatumVerspätungZinsenOffener Betrag
Rechnung100.000---100.000
Gutschrift 110.00015.01.20070-90.000
Gutschrift 210.00015.02.20070-80.000
Zahlungseingang 130.00020.01.20070050.000
Zahlungseingang 240.00029.02.20072931810.000
Zahlungseingang 320.00015.03.2007442410
Zahlungseingang 410.00031.03.20076000

 

Gesamtzinsen: 559 EUR.

Erklärung:

  • Zunächst werden sämtliche Gutschriften vom offenen Betrag der Ausgangsrechnung abgezogen und danach die Zahlungseingänge in der Reihenfolge des Belegdatums.
  • Es wird ein Zinsrechnungsvorschlag für Zahlungseingang 2 erstellt. Grundlage der Zinsberechnung sind 40.000 EUR.
  • Es wird ein Zinsrechnungsvorschlag für Zahlungseingang 3 erstellt. Grundlage der Berechnung sind 10.000 EUR statt 20.000 EUR, da der Betrag des Zahlungseingangs über dem verbleibenden offenen Betrag der Ausgangsrechnung liegt.
  • Für Zahlungseingang 4 wird kein Zinsrechnungsvorschlag erstellt, da kein verbleibender offener Betrag vorliegt.