| Grundregeln für den KontenabgleichFür den Kontenabgleich gelten folgende Grundregeln: -
Sie können den Kontenabgleich für Konten ausführen: - bei denen es sich um Bestandskonten oder Erfolgskonten handelt
- die als abgleichbare Konten definiert sind. Im Programm Kontenplan (tfgld0508m000) muss das Feld Eigenschaften für Kontenabgleich für das Konto ausgefüllt sein.
- die nicht für Integrationsbuchungen verwendet werden
- Der Kontenabgleich kann nur für Buchungen auf demselben Konto ausgeführt werden.
- Die abzugleichenden Buchungen können unterschiedliche Buchungswährungen haben.
- Sie können einen Kontenabgleich für journalisierte Buchungen ausführen.
- Der Abgleich von Buchungen kann rückgängig gemacht werden, selbst wenn die Abgleichsbuchungen bereits journalisiert sind.
Beim Kontenabgleich können folgende Situationen vorliegen: - Zwischen den Summen der Haben- und Soll-Beträge der gewählten Buchungen besteht kein Unterschied, oder der Unterschied liegt innerhalb der Währungstoleranz. Die Buchungen werden abgeglichen.
- Die Summen der Haben- und Soll-Beträge unterscheiden sich mindestens um den Toleranzprozentsatz und/oder Toleranzbetrag. Die Buchungen können nicht abgeglichen werden.
- Der Unterschied zwischen den Summen der Haben- und Soll-Beträge liegt innerhalb der Abgleichtoleranz in Prozent und unter dem Betrag der Abgleichtoleranz. Die Buchungen können mit einer Abgleichsbuchung für den Differenzbetrag abgeglichen werden.
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