Genehmigungsberechtigung

  • Nur abgleichen

    Anwender sind nur zum Abgleichen von Buchungen berechtigt.

  • Eig. Buchungen genehm./verarb./zurücks.

    Anwender sind berechtigt zum Genehmigen bzw. zum Zurücknehmen der Genehmigung, zum Verarbeiten sowie zum Zurücksetzen von Buchungen, die sie selbst abgeglichen oder genehmigt haben und deren Beträge innerhalb der im Programm Berechtigungsschema für Kontenabgleich (Daten) (tfgld1154m000) festgelegten Toleranzgrenzen liegen.

  • Alle Buchungen genehm./verarb./zurücks.

    Anwender sind berechtigt zum Genehmigen bzw. zum Zurücknehmen der Genehmigung, zum Verarbeiten sowie zum Zurücksetzen aller Buchungen, deren Beträge innerhalb der im Programm Berechtigungsschema für Kontenabgleich (Daten) (tfgld1154m000) festgelegten Toleranzgrenzen liegen.

    Hinweis

    Super-User unterliegen keinerlei Betragsbeschränkungen.

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