Mögliche Werte

  • Keine

    Für den Anlagenabgang gelten keine bestimmten Regeln.

  • Periode Anlagenabgang

    Die Periode, in die der Anlagenabgang fällt, muss vollständig abgeschrieben sein.

  • Vorangehende Periode

    Die Periode vor der Periode, in die der Anlagenabgang fällt, muss vollständig abgeschrieben sein.

  • 1./2. Halbjahr

    Wenn der Anlagenabgang zwischen den 1. Januar und den 30. Juni eines normalen Kalenderjahres fällt, müssen die Abschreibungen für dieses Halbjahr vor dem Abgang erfolgen. Wenn der Anlagenabgang zwischen den 1. Juli und den 31. Dezember fällt, muss das zweite Halbjahr vor dem Abgang vollständig abgeschrieben sein.

  • Jahr des Anlagenabgangs

    Das Jahr, in das der Anlagenabgang fällt, muss vor dem Abgang vollständig abgeschrieben sein.

  • Vorjahr

    Im Abgangsjahr darf überhaupt keine Abschreibung erfolgen.