Mehrfirmenabgleich

  • Eine Firma

    Die Eingangsrechnung kann nur mit Bestellpositionen der Einkaufsabteilungen abgeglichen werden, die mit der kaufmännischen Firma verknüpft sind, in der die Rechnung erfasst und abgeglichen wird.

  • Mehrere Firmen

    Die Rechnung kann mit den Bestellpositionen aller kaufmännischen Firmen abgeglichen werden, die die für den Rechnungsabgleich erforderlichen Bestelldaten und die Wareneingangsdaten des Lagers gemeinsam nutzen.

    Hinweis

    Die Firmen müssen die Tabellen für die Bestelldaten und die Wareneingangsdaten des Lagers , d. h. tfacp240, tfacp245, tfacp250 und tfacp251, gemeinsam nutzen. Diese Tabellen können nur von den kaufmännischen Firmen gemeinsam genutzt werden, die zur selben Firmengruppe gehören.

  • Entfällt

    Ein Eingangsrechnungsabgleich ist in der kaufmännischen Firma nicht zulässig. Wenn Sie diese Option auswählen, muss der Mehrfirmen-Eingangsrechnungsabgleich für eine andere kaufmännische Firma der Mehrfirmen-Kommunikations-Struktur ausgewählt werden. LN überprüft bei der Rechnungserfassung, ob diese Option aktiviert ist. Wenn diese Option ausgewählt wurde, können keine bestellungsbezogenen Rechnungen eingegeben werden. Rechnungen, die vor der Auswahl der Option Entfällt eingegeben wurden, können immer noch abgeglichen werden.