Umsatzsteuer für auftragskopfbasierte Teilrechnungen

Es können verschiedene Teilrechnungspositionen mit einem VK-Teilrechnungsauftrag verknüpft werden.

Die folgenden Umsatzsteuerdaten müssen zwischen den Teilrechnungspositionen und den Verkaufsauftragspositionen immer übereinstimmen:

  • Steuerland
  • USt-Code
  • Steuerland des Handelspartners

Eine Ausnahme bilden die Teilrechnungspositionen der Art Anzahlungsrechnung. Der Steuercode für diese Teilrechnungspositionen kann vom Steuercode der Verkaufsauftragspositionen abweichen, wenn der Umsatzsteuersatz, das Steuerland, das Steuerland des Handelspartners und das Sachkonto übereinstimmen.

Umsatzsteuer für Teilrechnungen der Art Anzahlung

Um einen spezifischen Umsatzsteuercode für Teilrechnungspositionen der Art Anzahlung automatisch aus dem Programm VK-Teilrechnungsaufträge (tdsls4110m000) abzurufen, können Sie in den Programmen Steuerausnahmen pro Land (tctax1100m000) und Steuerausnahmen pro Ländergruppe (tctax1101m000) die Ausnahmesteuercodes abrufen. Die Auftragsherkunft dieser Steuerausnahmen muss auf VK-Anzahlung gesetzt werden.

Wenn eine Teilrechnungsposition der Art Anzahlung erstellt wird, sucht LN zunächst nach einer passenden Steuerausnahme. Wenn der Steuerprozentsatz, das Steuerland, das Steuerland des Handelspartners und das Sachkonto der Steuerausnahme für die Teilrechnungsposition und die VK-Auftragspositionen übereinstimmen, wird der Steuercode der Steuerausnahme auf der Teilrechnungsposition verwendet. Ansonsten wird der Steuercode der VK-Auftragspositionen verwendet.

Hinweis

Sie können den Steuercode für Teilzahlungspositionen der Art Anzahlung im Programm VK-Teilrechnungsaufträge (tdsls4110m000) ändern.