EK-VerträgeMit EK-Verträgen werden mit einem Lieferanten bestimmte Vereinbarungen über die Lieferung bestimmter Waren getroffen. Diese Vereinbarungen können auf folgenden Ebenen erfasst werden:
Sie können für jeden Lieferanten mehrere Sonderverträge in einer bestimmten Periode abschließen. Sie können in einer bestimmten Periode jedoch nicht mehr als einen Standardvertrag pro Artikel oder Preisgruppe für einen Lieferanten festlegen. EK-Verträge bilden die Grundlage für Bestellungen und EK-Lieferabrufe. Die im EK-Vertrag festgelegten Daten dienen als Vorlage für die Daten, die Sie in der verknüpften Bestellung oder dem EK-Lieferabruf festlegen. Bei der Erstellung geplanter Bestellungen oder EK-Lieferabrufe im Paket Unternehmensplanung werden im Rahmen der Lieferantenauswahl Handelspartner gesucht, die den benötigten Artikel liefern können. Auf Basis der auf der Registerkarte Lieferantensuche im Programm Parameter EK-Lieferabrufe (tdpur0100m500) und der auf der Registerkarte Lieferant - Suche auf Auftragsbasis im Programm Parameter Bestellungen (tdpur0100m400) festgelegten Suchprioritäten können EK-Verträge dazu verwendet werden, nach diesen Lieferanten zu suchen. Wenn gültige Handelspartner ermittelt wurden, werden sie an das Paket Unternehmensplanung gesendet und dort ausgewählt. Verträge in Mehrfirmenstrukturen Unternehmensweite EK-Verträge In einer Mehrfirmenstruktur können Sie außerdem unternehmensweite EK-Verträge festlegen. Solche Verträge werden verwendet, um Preisvereinbarungen (nach EK-Vertragsposition) zentral und Logistikvereinbarungen (nach EK-Vertragspositiondaten) dezentral festzulegen. Unternehmensweite EK-Verträge bieten Ihnen die Möglichkeit, Preisvereinbarungen auf Firmenebene zu treffen und diese Preise dann auf Standortebene zu verwenden. Sie können unternehmensweite EK-Verträge nur für Abrufe nach dem Bringprinzip verwenden. Hinweis Unternehmensweite EK-Verträge werden auf der Vertragskopfebene nicht genannt, jedoch auf der Positionsebene. Daher kann ein EK-Vertrag sowohl Positionen der Art Gesamt sowie Positionen der Art Vertragsposition enthalten. Positionen der Art "Gesamt" sind mit Vertragspositionsdaten verknüpft, die nur auf unternehmensweite EK-Verträge angewendet werden können. Vertragspositionen können auf reguläre EK-Verträge angewendet werden. Zentrale Verträge In einer Mehrfirmenstruktur können Sie einen zentralen Vertrag definieren, der dann von verschiedenen Einkaufsabteilungen aus unterschiedlichen logistischen Firmen verwendet werden kann. Für diese Verträge gilt Folgendes:
Hinweis Bevor Sie zentrale Verträge verwenden können, müssen die Firmen gemeinsam auf die Vertragstabellen zugreifen können. Dies wird über logische Tabellenverknüpfungen oder durch Replikation ermöglicht. Wenn Sie die Tabelle mit Vertragspositionen freigeben, muss das Kontrollkästchen Unternehmensweite EK-Verträge verwenden im Programm Parameter EK-Verträge (tdpur0100m300) die gleichen Werte für alle Firmen aufweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Festlegen von EK-Verträgen Bevor Sie EK-Verträge festlegen können, führen Sie die folgenden Schritte aus:
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Festlegen von EK-Verträgen. Abrufen von EK-Verträgen Weitere Informationen dazu finden Sie unter Abrufen von EK-Verträgen. Zusätzliche Auftragsprozesse Es gibt Prozesse, die während eines EK-Vertragsverfahrens nicht immer auftreten, die aber in bestimmten Situationen Anwendung finden. Sie können Folgendes tun:
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