EK-Verträge

Mit EK-Verträgen werden mit einem Lieferanten bestimmte Vereinbarungen über die Lieferung bestimmter Waren getroffen.

Diese Vereinbarungen können auf folgenden Ebenen erfasst werden:

  • EK-Vertragspositionen
    In den Vertragspositionen werden die Vereinbarungen mit einem Handelspartner über die Lieferung eines bestimmten Artikels oder einer bestimmten Artikelgruppe für einen gegebenen Zeitraum erfasst. Diese Vereinbarungen beziehen sich auf Gesamtmengen, Preise und Rabatte. Neben der Angabe einer Gültigkeitsdauer können Sie auch festlegen, ob die Mindesteinkaufsmenge verbindlich ist.
  • Bedingungsvereinbarungen
    In den Bedingungsvereinbarungen sind ausführliche Bedingungen in Bezug auf Aufträge, Planung, Logistik, Fakturierung und Bedarfszuordnung bezogen auf den Verkauf, Einkauf oder den Versand von Waren erfasst. Damit eine EK-Bedingungsvereinbarung verwendet werden kann, muss sie zunächst mit einem normalen EK-Vertrag verknüpft werden.

Vertragsarten

Sie können die folgenden Vertragsarten festlegen:

Sie können für jeden Lieferanten mehrere Sonderverträge in einer bestimmten Periode abschließen. Sie können in einer bestimmten Periode jedoch nicht mehr als einen Standardvertrag pro Artikel oder Preisgruppe für einen Lieferanten festlegen.

EK-Verträge bilden die Grundlage für Bestellungen und EK-Lieferabrufe. Die im EK-Vertrag festgelegten Daten dienen als Vorlage für die Daten, die Sie in der verknüpften Bestellung oder dem EK-Lieferabruf festlegen.

Bei der Erstellung geplanter Bestellungen oder EK-Lieferabrufe im Paket Unternehmensplanung werden im Rahmen der Lieferantenauswahl Handelspartner gesucht, die den benötigten Artikel liefern können. Auf Basis der auf der Registerkarte Lieferantensuche im Programm Parameter EK-Lieferabrufe (tdpur0100m500) und der auf der Registerkarte Lieferant - Suche auf Auftragsbasis im Programm Parameter Bestellungen (tdpur0100m400) festgelegten Suchprioritäten können EK-Verträge dazu verwendet werden, nach diesen Lieferanten zu suchen. Wenn gültige Handelspartner ermittelt wurden, werden sie an das Paket Unternehmensplanung gesendet und dort ausgewählt.

Verträge in Mehrfirmenstrukturen
Unternehmensweite EK-Verträge

In einer Mehrfirmenstruktur können Sie außerdem unternehmensweite EK-Verträge festlegen. Solche Verträge werden verwendet, um Preisvereinbarungen (nach EK-Vertragsposition) zentral und Logistikvereinbarungen (nach EK-Vertragspositiondaten) dezentral festzulegen.

Unternehmensweite EK-Verträge bieten Ihnen die Möglichkeit, Preisvereinbarungen auf Firmenebene zu treffen und diese Preise dann auf Standortebene zu verwenden. Sie können unternehmensweite EK-Verträge nur für Abrufe nach dem Bringprinzip verwenden.

Hinweis

Unternehmensweite EK-Verträge werden auf der Vertragskopfebene nicht genannt, jedoch auf der Positionsebene. Daher kann ein EK-Vertrag sowohl Positionen der Art Gesamt sowie Positionen der Art Vertragsposition enthalten. Positionen der Art "Gesamt" sind mit Vertragspositionsdaten verknüpft, die nur auf unternehmensweite EK-Verträge angewendet werden können. Vertragspositionen können auf reguläre EK-Verträge angewendet werden.

Zentrale Verträge

In einer Mehrfirmenstruktur können Sie einen zentralen Vertrag definieren, der dann von verschiedenen Einkaufsabteilungen aus unterschiedlichen logistischen Firmen verwendet werden kann. Für diese Verträge gilt Folgendes:

  • Die zentrale Einkaufsabteilung verwaltet den Einkaufsvertrag und Einkaufspreis.
  • Preis- und Logistikvereinbarungen werden auf einer zentralen Ebene nach EK-Vertragsposition festgelegt.
  • Jede einzelne logistische Firma (Standort) kauft Waren direkt von den Lieferanten, wickelt Wareneingänge ab und bezahlt Rechnungen.
  • Die lokalen Bestellungen basieren auf den Bedingungen, Preisen und Rabatten, die im zentralen Vertrag festgelegt sind.
  • Die von den lokalen Firmen eingekauften Mengen werden im zentralen Vertrag verdichtet.
  • In der Firma, die den zentralen Vertrag verwaltet, können Sie keine EK-Feinabrufe zur Aktualisierung der geplanten Bestandsbuchungen verwenden, weil der Bestand in anderen Firmen vorhanden ist. Sie können die EK-Feinabrufe nur zum Anzeigen von Daten verwenden.
  • LN erfasst die Lieferantenleistungsdaten lokal in den Firmen, die die Bestellungen aufgeben.
Hinweis

Bevor Sie zentrale Verträge verwenden können, müssen die Firmen gemeinsam auf die Vertragstabellen zugreifen können. Dies wird über logische Tabellenverknüpfungen oder durch Replikation ermöglicht.

Wenn Sie die Tabelle mit Vertragspositionen freigeben, muss das Kontrollkästchen Unternehmensweite EK-Verträge verwenden im Programm Parameter EK-Verträge (tdpur0100m300) die gleichen Werte für alle Firmen aufweisen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

  • User's Guide for Multicompany Structures (U9504 US)
  • User's Guide for Multicompany Table Sharing (U9505 US)
Festlegen von EK-Verträgen

Bevor Sie EK-Verträge festlegen können, führen Sie die folgenden Schritte aus:

  1. Markieren Sie das Kontrollkästchen Verträge im Programm Parameter Einkauf (tdpur0100m000).
  2. Legen Sie die Parameter für EK-Verträge im Programm Parameter EK-Verträge (tdpur0100m300) fest.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Festlegen von EK-Verträgen.

Abrufen von EK-Verträgen

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Abrufen von EK-Verträgen.

Zusätzliche Auftragsprozesse

Es gibt Prozesse, die während eines EK-Vertragsverfahrens nicht immer auftreten, die aber in bestimmten Situationen Anwendung finden.

Sie können Folgendes tun: