| Zulässige WerteParallel Der Rabattbetrag für jede Absatzförderung wird individuell unter Verwendung des Auftragspositionsbetrags oder des Gesamtauftragsbetrags berechnet. Rabatte aus allen Absatzförderungen werden addiert. Nach der Berechnung der Rabattbeträge für Absatzförderungen wird dieser Betrag vom Auftrags(positions)betrag abgezogen. Kumuliert Der Rabattbetrag für eine Absatzförderung wird unter Verwendung des Auftragspositionsbetrags oder des Gesamtauftragsbetrags berechnet und sofort vom Auftrags(positions)betrag abgezogen. Der verbleibende Auftrags(positions)betrag wird zur Berechnung des Rabatts für die nächste Absatzförderung für diesen Auftrag/diese Position verwendet. Der Auftrags(positions)betrag wird jedes Mal reduziert, wenn eine Absatzförderung angewandt wird.
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