Wenn die Mengenschwelle 10 und die Gesamtbestellmenge 30 lautet, gibt es für diesen Auftrag drei Zusatzartikel. Wenn die Bestellmenge kein exaktes Vielfaches des im Rabattschema festgelegten Schwellenwerts ist (z. B. 10), wird die Bestellmenge durch den Schwellenwert geteilt. Der ganzzahlige Anteil des Quotienten bestimmt dann die Anzahl der Zusatzartikel. Für eine Bestellmenge zwischen 31 und 39 gibt es demnach drei Zusatzartikel.