Prüfen von Importlizenzen

Infor LN führt bei Importlizenzen, die mit einem Dokument verknüpft sind, eine bestimmte Suchlogik durch:

Wenn im Programm Importdokumentausnahmen (tcgtc0130m100) keine Ausnahmen für das Dokument angegeben sind, basiert die Suche auf der Dokumentart, dem Land, dem Lieferanten, dem Warenversender, der Bestellart und dem Suchdatum:

  • Für das Land wird der im Feld "Adresse Warenversender" angegebene Wert berücksichtigt.
  • Bei Bestellpositionen wird der geplante Wareneingangstermin als Suchdatum berücksichtigt.
  • Bei Wareneingangspositionen wird das aktuelle Datum als Suchdatum berücksichtigt.
  • Lieferavise, falls vorhanden (ein Lieferavis wird vor dem Erfüllen der Sendung empfangen und die Compliance-Prüfung wird für den Datensatz durchgeführt).
Hinweis
  • Wenn eine Importausnahme vorhanden ist, wird nicht nach einer Importlizenz gesucht und auch keine interne Prüfung durchgeführt.
  • Wenn keine Lizenz gefunden wird, kann keine interne Prüfung durchgeführt werden, da keine gültigen Daten verfügbar sind. Es wird ein Compliance-Prüfungsfehler mit einem Grund für den Fehler im Programm Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000) hinterlegt. Die Lizenzkennung im Ergebnisdatensatz ist leer.
Art der Prüfungen

Wenn eine Importlizenz gefunden wird, werden zwei Arten von Prüfungen ausgeführt:

Hinweis

Diese Prüfungen werden nur durchgeführt, wenn das Kontrollkästchen Begrenzte Menge anwendbar bzw. Begrenzter Wert anwendbar für die verwendete Lizenz markiert ist.

Mengenprüfung:

  • Bei einer Bestellposition wird die in die Bestandseinheit umgerechnete Bestellmenge verwendet.
  • Bei einer Wareneingangsposition wird die als Wareneingang erwartete Menge (in der Bestandseinheit) verwendet.
  • Lieferavise, falls vorhanden (ein Lieferavis wird vor dem Erfüllen der Sendung empfangen und die Compliance-Prüfung wird für den Datensatz durchgeführt).

Wertprüfung

  • Bei einer Bestellposition wird die folgende Formel zur Berechnung verwendet: Nettobetrag der Bestellposition - Bestellrabattbetrag.
  • Bei einer Wareneingangsposition entspricht der Wert dem Wert der erwarteten Eingangsmenge. Dieser Wert basiert auf dem Handelspreis der Bestellung, der Lieferposition des Abrufs oder beidem. Der korrekte Materialpreis ist auch in der Wareneingangsposition angegeben.
  • Beträge werden unter Verwendung interner Wechselkurse in die Lizenzwährung umgerechnet.
  • Bei Wareneingangspositionen, deren Herkunft nicht Bestellung oder EK-Lieferabruf ist, muss der Wert der erwarteten Eingangsmenge auf Basis des Handelspreises des Artikels ermittelt werden. Ansonsten kann, falls vorhanden, der Zollwert verwendet werden.

Fehler bei Compliance-Prüfung

Wenn nicht alle relevanten Daten angegeben sind, schlägt die Compliance-Prüfung fehl:

  • Wenn der Wert für das Feld Lizenznummer nicht angegeben ist, schlägt die Prüfung fehl. Ausnahme: Wenn der Prüfungscode auf Keine Lizenz erforderlich gesetzt ist, brauchen Sie keine Lizenznummer anzugeben.
  • Wenn keine Lizenzdaten angegeben sind, wird ein Compliance-Prüfungsfehler hinterlegt, bei dem der Grund für den Verstoß auf Fehlende Stammdaten gesetzt ist.
  • Wenn im Programm Importlizenzen (tcgtc0120m100) das Kontrollkästchen Begrenzte Menge anwendbar bzw. Begrenzter Wert anwendbar markiert ist, wird eine Prüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Menge oder der Wert des Dokuments geprüft werden kann. Wenn die in der gefundenen Importlizenz angegebene Restmenge oder der Restwert die Menge oder den Wert des Dokuments unterschreitet, schlägt die Compliance-Prüfung fehl. Es wird ein Compliance-Prüfungsfehler hinterlegt, bei dem der Grund für den Verstoß auf Betriebliches Problem gesetzt ist.
Hinweis

Es wird auch geprüft, ob artikelbasierte Compliance-Daten für den Artikel und das Land im Dokument verfügbar sind. Wenn keine Artikeldaten verfügbar sind, wird ein Compliance-Prüfungsfehler hinterlegt, bei dem der Grund für den Verstoß auf Fehlende artikelbasierte Compliance-Daten gesetzt ist.